Zuschuss

Ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige

Wenn Sie als Jugendhilfeträger Angebote für junge Straffällige machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Niedersachsen unterstützt ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straffällige. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Gefördert werden vor allem Personalkosten und Honorarkosten für bestimmte sozialpädagogische Angebote. Dazu gehören soziale Gruppenarbeit, Trainingskurse, Einzelbetreuung und Täter-Opfer-Ausgleich.

Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Personalausgaben betragen. Pro Stelle sind bis zu 21.000 Euro möglich. Für Honorare können bis zu 50 Prozent der Ausgaben gefördert werden, bis zu 20 Euro pro Stunde. Der Antrag muss bis zum 15.11. für das folgende Jahr gestellt werden.

Vorausgesetzt wird unter anderem, dass das Angebot bestimmte fachliche und organisatorische Anforderungen erfüllt. Dazu gehören eine Fachkraft mit mindestens einer halben Stelle, ein Förderplan und bei Täter-Opfer-Ausgleich eine Falldokumentation. Außerdem müssen bestimmte Qualitäts- und Kooperationsanforderungen eingehalten werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Sie richtet sich an Einrichtungen, die Angebote für junge Straffällige machen. Besonders passend ist sie für Träger, die ambulante sozialpädagogische Hilfe anbieten und dafür Personal oder Honorarkräfte einsetzen. Auch Projekte mit sozialer Gruppenarbeit, Trainingskursen oder Täter-Opfer-Ausgleich können profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 15.11. für das folgende Jahr
  • Ansprechpunkt
    • Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Träger der öffentlichen oder freien Jugendhilfe
    • mindestens eine Fachkraft mit einer halben Stelle
    • Förderplan mit Beteiligung der jungen Straffälligen
    • bei Täter-Opfer-Ausgleich: Falldokumentation
    • regelmäßige Betreuung von 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern pro Jahr und vollzeitbeschäftigter Fachkraft
    • beim Täter-Opfer-Ausgleich: 80 Beschuldigte pro Jahr
    • Teilnahme an Formen der Zusammenarbeit mit anderen am Jugendstrafverfahren Beteiligten
    • Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern
    • Berücksichtigung der Lebenslagen junger Migrantinnen und Migranten sowie junger Menschen mit Behinderungen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherten Angaben
  • Anbieter der Förderung
    • Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
  • Thema der Förderung
    • ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.