Zuschuss

Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)

Wenn Sie Maßnahmen zum Ausbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt den Ausbau von schnellem Internet in Thüringen. Gefördert werden Vorhaben für gigabitfähige Breitbandnetze und kostenfreie WLAN-Angebote im öffentlichen Raum. Es gibt Zuschüsse für den Aufbau und Betrieb von Breitbandinfrastrukturen sowie für den Ausbau passiver Infrastruktur wie Leerrohre und Glasfaserkabel. Auch Maßnahmen für öffentliche WLAN-Hotspots können gefördert werden. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Die Förderung kann bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Für zentrale Antragsteller, die den Breitbandausbau für mehrere Gemeinden übernehmen, kann die Förderung bis zu 100 Prozent betragen. Bei WLAN-Angeboten sind bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Es gibt eine Bagatellgrenze von 10.000 Euro, bei WLAN-Anträgen von 5.000 Euro.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, Gemeindeverbände und Zusammenschlüsse von Kommunen in Thüringen. Sie kann auch für bestimmte öffentliche oder öffentlich getragene Einrichtungen und Unternehmen passend sein. Wichtig ist, dass das Vorhaben in Thüringen umgesetzt wird und die Bedingungen der Richtlinie erfüllt werden. Auch private Gesellschaften in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft, die von der Kommune beauftragt wurden, können je nach Vorhaben antragsberechtigt sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • Thüringer Aufbaubank
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben in Thüringen
    • Ausbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes oder kostenfreier WLAN-Angebote im öffentlichen Raum
    • Kein marktgetriebener Ausbau mit gigabitfähigen Netzen in den nächsten 3 Jahren zu erwarten
    • Im Erschließungsgebiet ist noch kein Netz mit zuverlässig 100 Mbit/s im Download vorhanden
    • Bestehende Infrastrukturen sollen möglichst genutzt werden
    • Öffentliche, transparente und diskriminierungsfreie Auswahl der Letztbegünstigten bei kommunalen Antragstellern
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben außerhalb Thüringens
    • Wenn im Erschließungsgebiet bereits ein Netz mit zuverlässig 100 Mbit/s im Download vorhanden ist
    • Wenn innerhalb der nächsten 3 Jahre ein marktgetriebener Ausbau mit gigabitfähigen Netzen zu erwarten ist
  • Anbieter der Förderung
    • Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
  • Thema der Förderung
    • Ausbau gigabitfähiger Breitbandinfrastrukturen
    • Kostenfreie WLAN-Angebote im öffentlichen Raum

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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