Zuschuss

Beihilfen für indirekte CO2-Kosten

Wenn Sie ein Produktionsunternehmen eines beihilfefähigen Wirtschaftssektors oder eines Teilsektors im Bereich des europäischen Emissionshandels sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für indirekte CO2 -Kosten bekommen.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Unternehmen mit stromintensiven Produktionsprozessen bei indirekten CO₂-Kosten. Es geht um einen Zuschuss für Kosten, die durch den europäischen Emissionshandel über den Strompreis entstehen. Die Förderung soll diese Mehrkosten verringern. Sie gilt für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2030.

Der Zuschuss wird nachträglich für das Vorjahr gezahlt. Die Höhe wird für jede Anlage einzeln berechnet. Unternehmen können die Förderung mit anderen Fördermitteln kombinieren, wenn die Beihilfevorschriften und Höchstbeträge eingehalten werden. Der Antrag muss bei der Deutschen Emissionshandelsstelle gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Produktionsunternehmen aus bestimmten beihilfefähigen Wirtschaftssektoren oder Teilsektoren. Besonders passend ist sie für Unternehmen mit stromintensiven Produktionsprozessen. Die Anlagen müssen in Deutschland stehen und in Betrieb sein. Auch Unternehmen, die Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen können, kommen eher infrage.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Für das Abrechnungsjahr 2023 erstmals möglich
    • Frühestens 31. Mai und spätestens 30. September des auf das Abrechnungsjahr folgenden Jahres
  • Ansprechpunkt
    • Deutsche Emissionshandelsstelle
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Unternehmen aus einem förderfähigen Sektor oder Teilsektor
    • Anlagen in Deutschland und in Betrieb
    • Nachweis von Gegenleistungen, zum Beispiel Energiemanagement oder Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
    • Antragsteller, die einer Rückforderungsanordnung der EU nicht Folge geleistet haben
  • Anbieter der Förderung
    • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
  • Thema der Förderung
    • Indirekte CO₂-Kosten
    • Strompreiskompensation

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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