Zuschuss

Bewältigung der aus dem Zuzug Schutzberechtigter entstehenden Herausforderungen (Integrationsfonds)

Wenn Sie als Kommune mit sehr hoher Zuwanderung Vorhaben zur Eingliederung der Geflüchteten umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Bewerbung nicht mehr möglich Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Niedersachsen unterstützt Kommunen bei Aufgaben, die durch den Zuzug von Schutzberechtigten entstehen. Die Förderung ist ein Zuschuss für Vorhaben, die die Eingliederung und Integration von Geflüchteten verbessern sollen. Es geht dabei um Maßnahmen, die soziale Probleme verringern und das Zusammenleben vor Ort stärken. Auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben soll gefördert werden. Außerdem kann die Förderung helfen, langfristige Abhängigkeit von Unterstützungsleistungen zu senken.

Gefördert werden nur Vorhaben, die einen besonderen Integrationsbedarf in der Kommune aufgreifen. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Es gibt eine Bagatellgrenze von 50.000 Euro. Anträge müssen fristgerecht eingereicht werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für niedersächsische Kommunen mit sehr hoher Zuwanderung und überproportionalem Integrationsbedarf. Sie passt besonders für Kommunen, die konkrete Maßnahmen zur Eingliederung von Geflüchteten umsetzen wollen. Nicht geeignet ist sie für Mitgliedsgemeinden einer Samtgemeinde.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 31. März eines Jahres
  • Ansprechpunkt
    • Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
    • für die Stadt Salzgitter: Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • niedersächsische Kommune
    • überproportional hoher Integrationsbedarf
    • Vorhaben zur Eingliederung von Geflüchteten
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde
  • Anbieter der Förderung
    • Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
  • Thema der Förderung
    • Bewältigung der aus dem Zuzug Schutzberechtigter entstehenden Herausforderungen
    • Integration von Geflüchteten

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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