Zuschuss

Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“

Wenn Sie als Verein oder Verband ein Projekt für mehr bürgerschaftliches Engagement in Ihrer Region planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Bewerbung nicht mehr möglich Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ unterstützt Projekte, die bürgerschaftliches Engagement und ein demokratisches Miteinander stärken. Die Förderung gibt es als Zuschuss und sie kann für mehrere Jahre laufen. Gefördert werden zum Beispiel Projekte, die demokratische Praxis in Vereinen und Verbänden stärken, den Zusammenhalt vor Ort fördern oder neue Modelle für Teilhabe und Engagement erproben. Auch Coaching, Supervision, Qualifizierung, Vernetzung sowie wissenschaftliche Vorhaben zur Auswertung und Weiterentwicklung können gefördert werden. Die Mittel können für Personal, Sachausgaben, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Qualitätssicherung genutzt werden.

Das Programm richtet sich besonders an Projekte in ländlichen oder strukturschwachen Regionen in Deutschland. Es soll helfen, gute Ansätze zu entwickeln, zu testen und später auf andere Träger oder Bereiche zu übertragen. Maßnahmen, die vor allem schulischen Zwecken dienen, oder Projekte, die schon über andere Bundesprogramme gefördert werden, sind ausgeschlossen. Auch aufhetzende Maßnahmen werden nicht gefördert.

Anträge sollen zu festgelegten Terminen gestellt werden, die auf der Website des Programms bekanntgegeben werden. Für einzelne Programmbereiche gab es bereits Fristen, andere Ausschreibungen hängen von der aktuellen Haushaltslage ab.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Vereine, Verbände und andere gemeinnützige, nicht staatliche Einrichtungen, die Projekte für mehr Teilhabe, Engagement und Demokratie planen. Besonders passend ist sie für Vorhaben in ländlichen oder strukturschwachen Regionen. Auch Träger mit Bildungs- und Beratungsstrukturen im Bereich Demokratiestärkung und Extremismusprävention können angesprochen sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Anträge sollen zu festgelegten Terminen gestellt werden, die auf der Website des Bundesprogramms bekanntgegeben werden.
  • Ansprechpunkt
    • Bundeszentrale für politische Bildung
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Das Projekt muss zeitlich begrenzt sein.
    • Es muss in einer ländlichen oder strukturschwachen Region durchgeführt werden.
    • Die Ergebnisse sollen auf andere Träger oder Förderbereiche übertragbar sein.
    • Das Projekt soll zum Erkenntnisgewinn beitragen und demokratische Praxis, Teilhabe oder Engagement stärken.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Maßnahmen, die überwiegend schulischen Zwecken dienen.
    • Projekte, die bereits im Rahmen anderer Bundesprogramme gefördert werden.
    • Aufhetzende Maßnahmen.
  • Anbieter der Förderung
    • Bundesministerium des Innern
  • Thema der Förderung
    • Bürgerschaftliches Engagement
    • Demokratische Teilhabe
    • Demokratisches Miteinander
    • Stärkung von Vereinen und Verbänden

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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