Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll den Anteil von Frauen an Professuren und Leitungspositionen an Hochschulen erhöhen. Außerdem soll sie die Karriere von Nachwuchswissenschaftlerinnen fördern und die Gleichstellung an Hochschulen stärken.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen in Deutschland gedacht. Sinnvoll ist sie für Hochschulen, die ihre Gleichstellung verbessern und mehr Frauen auf dem Weg zur Professur unterstützen wollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt Zuschüsse in Form von Anschubfinanzierungen für Erstberufungen von Frauen auf unbefristete W2- und W3-Professuren. Zusätzlich können ausgezeichnete Hochschulen eine weitere Stelle für eine Wissenschaftlerin oder Künstlerin auf dem Weg zur Professur beantragen. Die Förderung ist auf mehrere Jahre angelegt und wird je nach Fall mit festen jährlichen Höchstbeträgen unterstützt.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Für jede Einreichungsrunde werden Informationsveranstaltungen angeboten. Neue Termine werden jeweils veröffentlicht, sobald sie verfügbar sind.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Antragsberechtigt sind nur staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen mit Sitz in Deutschland. Für die zusätzliche Stelle ist ein positiv begutachtetes und mit einem Prädikat ausgezeichnetes Gleichstellungskonzept nötig. Wenn die Hochschule kein förmliches Gleichstellungskonzept einreicht oder dieses nicht positiv begutachtet wird, ist eine Förderung nicht möglich.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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