Zuschuss

Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Rad- und Fußverkehr

Wenn Sie als Kommune oder Unternehmen in verkehrswichtige Anlagen für den Rad- und/oder Fußverkehr investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Baden-Württemberg fördert bestimmte Bau-, Ausbau- und Umbauvorhaben für den Rad- und Fußverkehr. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Unterstützt werden Maßnahmen, die die Verkehrsverhältnisse verbessern und auch der Luft und dem Lärmschutz helfen. Ziel ist eine nachhaltige und klimafreundliche Mobilität.

Gefördert werden zum Beispiel getrennte Rad- und Fußverkehrsanlagen, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fußgängerüberwege, Mittelinseln, Geh- und Radwege sowie Fahrradabstellanlagen. Auch Maßnahmen zur Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs können dazugehören. Für manche Vorhaben gibt es feste Pauschalen. In anderen Fällen beträgt der Zuschuss bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, teils auch bis zu 75 Prozent.

Die Anmeldung zur Aufnahme in das Programm muss bis zum 30.09. für das Folgejahr beim zuständigen Regierungspräsidium eingehen. Das Vorhaben muss bestimmte fachliche und rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Es darf vor der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen worden sein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen und Unternehmen, die in Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur investieren wollen. Auch kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Eigenbetriebe und bestimmte öffentliche Unternehmen können infrage kommen. Besonders passend ist die Förderung für Vorhaben, die die Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit und Umwelt verbessern sollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 30.09. für das Folgejahr
  • Ansprechpunkt
    • zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben muss in ein Förderprogramm des Landes aufgenommen werden
    • Planung und Umsetzung nach aktuellem Stand der Technik
    • Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Lärmsituation oder der Luftsituation
    • Beachtung der Ziele der Raumordnung
    • Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen
    • Einhaltung der Barrierefreiheit
    • Vorhaben muss vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen haben
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben darf vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen worden sein
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
  • Thema der Förderung
    • Rad- und Fußverkehr, Infrastruktur, Mobilität

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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