Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Einrichtung, Fortführung und den Ausbau von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe. Die Förderung gibt es als Zuschuss für Personal- und Sachausgaben. Sie richtet sich an Vorhaben, die die ehrenamtliche Hilfe für Geflüchtete und Schutzsuchende stärken. Auch die Zusammenarbeit, Vernetzung und Qualifizierung in diesem Bereich sollen damit verbessert werden.
Gefördert werden vor allem Aufgaben, die die Arbeit der Beratungsstellen unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel Information, Vernetzung, Koordinierung von Projekten und Veranstaltungen sowie die Organisation von Qualifizierungen. Die Beratungsstellen sollen außerdem mit dem zuständigen Ministerium und mit Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe zusammenarbeiten. Für Sachmittel kann ebenfalls ein Zuschuss in angemessener Höhe gewährt werden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Das Fachpersonal muss für die Aufgaben passend qualifiziert sein. Außerdem dürfen die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht schon an anderer Stelle abgerechnet worden sein. Die Beratungsstelle soll auch an Fachveranstaltungen des zuständigen Ministeriums teilnehmen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein. Danach können auch Vereine, Verbände und rechtsfähige Organisationen mit Sitz in Schleswig-Holstein gefördert werden, wenn sie im Einvernehmen mit den Kommunen kreisweit oder in den kreisfreien Städten tätig sind. Besonders passend ist die Förderung für Träger, die Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe aufbauen oder weiterführen wollen. Sie ist auch für Organisationen geeignet, die die Arbeit von Ehrenamtlichen mit Geflüchteten besser vernetzen und unterstützen möchten.
Kerndaten
- Ansprechpunkt
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind zunächst die Kreise und kreisfreien Städte.
- Danach können auch im Einvernehmen mit den Kommunen kreisweit und in den kreisfreien Städten agierende Vereine, Verbände und rechtsfähige Organisationen mit Sitz in Schleswig-Holstein gefördert werden.
- Das Fachpersonal muss für die Aufgaben der Beratungsstelle entsprechend qualifiziert sein.
- Die Beratungsstelle muss an Fachveranstaltungen des zuständigen Ministeriums teilnehmen.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Zuwendungsfähige Ausgaben dürfen nicht bereits an anderer Stelle abgerechnet worden sein.
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
- Thema der Förderung
- Einrichtung, Fortführung und Ausbau von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe
- Stärkung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe für Geflüchtete und Schutzsuchende aus der Ukraine
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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