Zuschuss

Energie Nothilfe Sport

Wenn Sie als Hamburger Sportverein von erheblich angestiegenen Energiekosten betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung hilft gemeinnützigen Hamburger Sportvereinen, wenn ihre Energiekosten stark gestiegen sind. Es gibt einen Zuschuss für Mehrkosten, die seit dem Jahr 2022 entstanden sind. Die Förderung soll Vereine entlasten, damit der Sportbetrieb weiterlaufen kann. Sie gilt nur unter bestimmten Bedingungen.

Der Zuschuss bezieht sich auf Kostensteigerungen von mehr als 25 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021. Die Höhe hängt von der Zahl der Sportanlagen, der Energieart und dem Verbrauch ab. Anträge müssen mit den vorgesehenen Formularen gestellt werden. Die Frist endet am 30.04.2024.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für gemeinnützige Sportvereine in Hamburg, die stark von höheren Energiekosten betroffen sind. Sie passt besonders dann, wenn die Mehrkosten sonst zu Problemen im Verein führen würden. Wichtig ist auch, dass der Verein Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs umsetzt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 30.04.2024
  • Ansprechpunkt
    • Behörde für Inneres und Sport Hamburg
    • Für Mitgliedsvereine des Hamburger Sportbunds e. V. ist auch der Hamburger Sportbund e. V. genannt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • gemeinnütziger Sportverein
    • Eintragung im Hamburger Vereinsregister spätestens seit dem 31.12.2021
    • Satzungszweck: allgemeine Sportausübung
    • mindestens eine eigene Sportanlage mieten oder pachten
    • Auskunft zum energetischen Zustand der Anlage
    • Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs
    • Kostensteigerung von mehr als 25 Prozent gegenüber 2021
    • Nachweis der Energiekosten für 2019, 2020 und 2021
    • Mehrkosten können nicht gedeckt werden, ohne dass Mitglieder verloren gehen oder der Sportbetrieb eingeschränkt wird
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • finanzielle Schwierigkeiten des Vereins
    • Energiemehrkosten werden bereits von anderen Stellen gefördert
    • Förderung der Vereinsgastronomie
  • Anbieter der Förderung
    • Freie und Hansestadt Hamburg
    • Behörde für Inneres und Sport Hamburg
  • Thema der Förderung
    • Energiehilfe für Sportvereine
    • Unterstützung bei stark gestiegenen Energiekosten

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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