Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Der Europäische Verteidigungsfonds unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Verteidigungsbereich. Gefördert werden kooperative Vorhaben, also Projekte mit Zusammenarbeit mehrerer Partner. Ziel ist es, die europäische Verteidigungsindustrie stärker, innovativer und unabhängiger zu machen. Außerdem soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Verteidigungsindustrie verbessert werden.
Gefördert werden Maßnahmen in der Entwicklungsphase. Dazu gehören neue Verteidigungsgüter und -technologien sowie die Verbesserung bestehender Güter und Technologien. Die Projekte sollen zu modernen, zukunftsorientierten Verteidigungslösungen beitragen. Auch gemeinsame technische Standards und der Aufbau von Fähigkeiten werden unterstützt.
Je nach Voraussetzungen können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen werden. Die konkreten Fördermöglichkeiten stehen in den jährlichen Ausschreibungen des Programms. Diese Ausschreibungen werden über die Webseite des Europäischen Verteidigungsfonds veröffentlicht.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen und andere Partner, die gemeinsam an Verteidigungsprojekten arbeiten. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit europäischer Zusammenarbeit und technischer Entwicklung. Wichtig ist, dass die Projekte die Bedingungen des Fonds erfüllen. Auch Antragsteller aus EU-Mitgliedstaaten und unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen infrage.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Laufende Ausschreibungen im Rahmen jährlicher Arbeitsprogramme
- Ansprechpunkt
- Bundesministerium der Verteidigung
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Verteidigungsbereich
- Antragsteller aus EU-Mitgliedstaaten und unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum
- Keine Kontrolle durch ein Drittland oder einen dort ansässigen Rechtsträger
- Infrastrukturen, Einrichtungen, Mittel und Ressourcen sollen sich in der Regel während der gesamten Laufzeit in der Europäischen Union befinden
- Leitungs- und Verwaltungsstrukturen sollen ihren Sitz in der Europäischen Union haben
- mögliche Ausschlusskriterien
- Maßnahmen zu Gütern oder Technologien, deren Einsatz, Entwicklung oder Herstellung durch das Völkerrecht verboten ist
- Begünstigte und beteiligte Unterauftragnehmer dürfen nicht unter der Kontrolle eines Drittlands oder eines dort ansässigen Rechtsträgers stehen
- Anbieter der Förderung
- Europäische Kommission
- Thema der Förderung
- Forschung und Entwicklung im Verteidigungsbereich
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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