Zuschuss

Fonds für Barrierefreiheit

Wenn Sie analoge oder digitale Vorhaben planen, die zur Verbesserung von Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Fonds für Barrierefreiheit unterstützt Vorhaben, die Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein verbessern. Gefördert werden analoge und digitale Projekte, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es gibt Zuschüsse für bauliche Maßnahmen, zum Beispiel Sanierung, Modernisierung und Umbauten, damit Gebäude besser zugänglich werden. Auch digitale Vorhaben können gefördert werden, zum Beispiel barrierefreie Websites oder mobile Anwendungen.

Die Förderung soll helfen, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Die Vorhaben müssen in Schleswig-Holstein stattfinden. Sie müssen außerdem gemeinsam mit Menschen mit und ohne Behinderung entwickelt, durchgeführt und ausgewertet werden. Für digitale Vorhaben gelten zusätzliche technische Anforderungen.

Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Vor dem Start des Vorhabens muss ein Antrag gestellt werden. Es gibt feste Fristen im Jahr. Für bestimmte Vorhaben sind die Förderanträge im Jahr 2024 ausgeschlossen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Sinnvoll ist die Förderung für Träger von öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen, die Barrieren abbauen wollen. Auch Einzel- und Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren können für digitale Barrierefreiheit gefördert werden, wenn sie die weiteren Bedingungen erfüllen. Die Förderung richtet sich an Vorhaben in Schleswig-Holstein. Sie ist besonders passend für Projekte, die Barrierefreiheit dauerhaft verbessern sollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • zwischen dem 2. Januar und dem 1. April eines Jahres
  • Ansprechpunkt
    • Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein
    • Umsetzung des Vorhabens in Schleswig-Holstein
    • gemeinsame Entwicklung, Durchführung und Auswertung mit Menschen mit und ohne Behinderung
    • bei digitalen Vorhaben: nachweisliche Erfüllung der technischen Anforderungen
    • vorrangige Beantragung anderer Fördermittel
    • Eigenanteil von mindestens 30 Prozent der Gesamtausgaben
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • im Jahr 2024 keine Förderanträge für investive Maßnahmen zur Gestaltung von inklusiven, kinderfreundlichen und umfassend barrierefreien Stadt- und Ortszentren
    • im Jahr 2024 keine Förderanträge für nichtinvestive Vorhaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit
  • Anbieter der Förderung
    • Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein
  • Thema der Förderung
    • Barrierefreiheit

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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