Zuschuss

Förderprogramme - „REGIO AKTIV“ – Familien stärken – Perspektiven eröffnen (FAMICO)

Wenn Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt Familienintegrationscoaches einsetzen wollen, um erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus Familienbedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm „REGIO AKTIV“ in Sachsen-Anhalt unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte, die Familienintegrationscoaches einsetzen möchten. Diese Coaches helfen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus Familienbedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und zielt darauf ab, die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und Kinderarmut zu reduzieren. Der Förderzeitraum beträgt bis zu 6 Jahre und kann verlängert werden.

Die Förderung richtet sich an Landkreise und kreisfreie Städte, die arbeitslose Alleinerziehende und andere bedürftige Familien unterstützen möchten. Die Maßnahmen sollen eine individuelle Betreuung und Beratung bieten, um die Chancen auf eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt, die Familienintegrationscoaches einsetzen möchten. Zielgruppen sind insbesondere arbeitslose Alleinerziehende und erwerbsfähige Hilfebedürftige aus Familienbedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind. Diese Maßnahme soll helfen, die soziale und berufliche Integration dieser Familien zu verbessern.

Kerndaten

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderbereich: Arbeit, Gesundheit & Soziales
  • Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
  • Antragsberechtigt: Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt
  • Zielgruppe: Arbeitslose Alleinerziehende und Hilfebedürftige aus Familienbedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind
  • Förderzeitraum: Bis zu 6 Jahre, Verlängerung möglich
  • Antragstellung: An das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
  • Fristen und Abgabedaten: Informationen fehlen oder sind unsicher.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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