Zuschuss

Förderprogramme - „REGIO AKTIV“ – Jugendhilfeberaterinnen und Jugendhilfeberater in Jugendberufsagenturen (JUBE)

Wenn Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt Jugendhilfeberaterinnen und Jugendhilfeberater in Jugendberufsagenturen beschäftigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm „REGIO AKTIV“ in Sachsen-Anhalt unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte, die Jugendhilfeberaterinnen und -berater in Jugendberufsagenturen einstellen möchten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe von den zuwendungsfähigen Ausgaben abhängt. Ziel ist es, benachteiligte Gruppen beim Übergang von Schule zu Beruf zu unterstützen und soziale Ausgrenzung zu verringern. Die Förderung kann für bis zu ein Vollzeitäquivalent beantragt werden und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie die Unterstützung der Jugendberufsagentur in verschiedenen Bereichen.

Die Förderung ist auf einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren angelegt und kann verlängert werden. Anträge müssen an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gerichtet werden. Die Jugendhilfeberater sollen unter anderem bei der Klärung von Hilfebedarf und der Qualitätsentwicklung in der Zusammenarbeit mit Schulen und anderen Partnern helfen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt, die Jugendhilfeberaterinnen und -berater in Jugendberufsagenturen beschäftigen möchten. Sie ist besonders sinnvoll für Kommunen, die benachteiligte Bevölkerungsgruppen unterstützen wollen, um deren Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Zielgruppe umfasst vor allem junge Menschen, die beim Übergang von der Schule in den Beruf Unterstützung benötigen.

Kerndaten

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderbereich: Arbeit, Gesundheit & Soziales, Frauenförderung
  • Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
  • Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
  • Antragsfrist: Unklar, Antrag an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
  • Förderzeitraum: Bis zu 6 Jahre, Verlängerung möglich
  • Zuwendungsempfänger: Landkreise und kreisfreie Städte
  • Bedingungen: Unterstützung der Jugendberufsagentur, fachlich geeignetes Personal, Einhaltung tariflicher Bestimmungen
  • Kontakt: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Hinweis: Einige Informationen sind unklar oder nicht spezifiziert.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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