Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
In Thüringen können Unternehmen und Selbstständige Zuschüsse für berufliche Weiterbildung erhalten. Die Förderung umfasst verschiedene Maßnahmen, wie die Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten, individuelle Weiterbildung durch einen Weiterbildungsscheck und Projekte zur Fachkräftebedarfsdeckung. Die Zuschüsse betragen bis zu 50 Prozent der Kosten für Anpassungsqualifizierungen, bis zu 1.000 Euro für den Weiterbildungsscheck und bis zu 80 Prozent für Fachkräftebedarfsdeckungsprojekte. Anträge müssen rechtzeitig über ein Online-Portal beim Thüringer Landesverwaltungsamt eingereicht werden.
Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen mit Sitz in Thüringen, jedoch nicht an Soloselbstständige. Für den Weiterbildungsscheck müssen die Antragsteller sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein und ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschreiten. Es gibt auch spezifische Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um die Förderung zu erhalten, wie die Teilnahme an geeigneten Weiterbildungsmaßnahmen und das Fehlen von Insolvenzverfahren.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen und Selbstständige in Thüringen, die ihre Mitarbeiter weiterbilden oder anpassungsqualifizieren möchten. Auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die in Thüringen arbeiten und ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten, können von der Förderung profitieren. Die Maßnahmen richten sich an verschiedene Branchen und unterstützen die Fachkräftesicherung sowie die individuelle Weiterbildung.
Kerndaten
- Förderart: Zuschuss
- Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Frauenförderung
- Fördergebiet: Thüringen
- Ansprechpunkt: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
- Bewerbungsfrist: 6 Wochen vor Projektbeginn (außer Weiterbildungsscheck, der vor Anmeldung beantragt werden muss)
- Mögliche Kriterien für eine Förderung:
- Zuschüsse bis zu 50% für Anpassungsqualifizierung
- Bis zu 1.000 Euro für Weiterbildungsscheck
- Bis zu 80% für Fachkräftebedarfsdeckungsprojekte
- Mögliche Ausschlusskriterien:
- Antragsteller darf nicht im Insolvenzverfahren sein
- Keine Förderung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Eintragung im Schuldnerverzeichnis (ZPO)
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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