Zuschuss

Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL)

Wenn Sie Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen. Es geht um Vorhaben, die die Wasserrahmenrichtlinie umsetzen und das Hochwasserrisikomanagement verbessern. Gefördert werden je nach Vorhaben zum Beispiel Planungen, Untersuchungen, wasserbauliche Maßnahmen, Flächenbereitstellung sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Der Antrag soll vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Für bestimmte Vorhaben gibt es eine Frist im vorhergehenden Haushaltsjahr.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für öffentliche Stellen, die Maßnahmen an Gewässern oder zum Hochwasserschutz planen. Dazu gehören vor allem Gemeinden, Gemeindeverbände, Wasserverbände und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts. In einigen Fällen können auch private juristische Personen und Unternehmen gefördert werden. Wichtig ist, dass das Vorhaben zu den Zielen der Förderung passt und die fachlichen Vorgaben erfüllt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Für Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie: bis zum 30.10. des vorhergehenden Haushaltsjahres
  • Ansprechpunkt
    • Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Maßnahmen zur Gewässerentwicklung oder zum Hochwasserschutz
    • Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
    • Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserrisikomanagements
    • Je nach Vorhaben: grundsätzliche oder überregionale Planungen, Monitoring und Untersuchungen, wasserbauliche Maßnahmen, Flächenbereitstellung, Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit
    • Antrag vor Beginn der Maßnahme
    • Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
    • Beachtung der „Blauen Richtlinie“ bei ökologischer Gewässerentwicklung
    • Beachtung des „Handbuch Querbauwerke“ bei der Verbesserung der Durchgängigkeit von Fließgewässern
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Maßnahmen ohne unmittelbaren wasserwirtschaftlichen Zweck
    • Ordnungs- und Lenkungsmaßnahmen als Einrichtungen der stillen Erholung, zum Beispiel Wanderwege, Radwege und Ruhebänke
    • Unterhaltung der Anlagen
    • provisorische Einrichtungen
    • Bauten und Maßnahmen, die der Träger zugunsten Dritter ausführt
    • Generalentwässerungsplanungen beziehungsweise Kanalnetzberechnungen
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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