Zuschuss

Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms

Wenn Sie im Bereich der nichtnuklearen Energietechnologien forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der nichtnuklearen Energietechnologien. Sie gehört zum 8. Energieforschungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Gefördert werden projektbezogene Vorhaben, die zur Energiewende beitragen und neue Lösungen für Energiefragen entwickeln. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben.

Das Programm ist in fünf Missionen gegliedert: Energiesystem, Wärmewende, Stromwende, Wasserstoff und Transfer. Dazu gehören viele Themen, zum Beispiel Wind, Photovoltaik, Geothermie, Wärmepumpen, Wasserstoff, Stromnetze, Speicher, Gebäude, Industrie, Ressourceneffizienz und digitale Lösungen. Die Vorhaben sollen in Deutschland durchgeführt und verwertet werden. Es gibt ein zweistufiges Antragsverfahren mit Skizze und späterem Antrag.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Es gibt keine feste Frist außerhalb gesonderter Aufrufe. Für einzelne Förderaufrufe können aber eigene Fristen gelten. Die Bearbeitung kann je nach Vorhaben unterschiedlich lange dauern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und andere Antragstellende, die im Bereich Energietechnologien forschen und entwickeln. Auch Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie öffentliche Stellen können unter bestimmten Bedingungen antragsberechtigt sein. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit Bezug zur angewandten Energieforschung und zur Energiewende. Wichtig ist, dass die Antragstellenden die fachlichen und formalen Voraussetzungen erfüllen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine feste Frist außerhalb gesonderter Aufrufe
    • In einzelnen Aufrufen können eigene Fristen gelten
  • Ansprechpunkt
    • Projektträger Jülich
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Beitrag zu den förderpolitischen Zielen des 8. Energieforschungsprogramms
    • Stärkung der Kompetenz zur Lösung definierter Probleme
    • Fortentwicklung des Stands der Technik
    • Durchführung und Verwertung in Deutschland
    • Fachliche Qualifikation der Antragstellenden
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine gesicherte Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
  • Thema der Förderung
    • Angewandte Energieforschung
    • Nichtnukleare Energietechnologien
    • Energiewende

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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