Zuschuss

Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie)

Wenn Sie Maßnahmen planen, um eine leistungsfähige Glasfaserinfrastruktur in ländlichen Gebieten zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt den Ausbau von leistungsfähigen Glasfasernetzen in ländlichen Gebieten in Schleswig-Holstein. Sie können einen Zuschuss für den Ausbau von FTTB/H-Netzen bekommen, wenn das Gebiet bisher nicht oder nur schlecht versorgt ist. Gefördert werden unter anderem die Mitverlegung von Leerrohren und externe Planungs- und Beratungsleistungen. Der Zuschuss kann bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Sie müssen sich mit mindestens 25 Prozent selbst beteiligen. Für Planungs- und Beratungsleistungen gelten Obergrenzen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Städte, Kreise und kommunale Zweckverbände in Schleswig-Holstein. Auch Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft können einen Antrag stellen. Sinnvoll ist sie für Vorhaben, die den Breitbandausbau in ländlichen und unterversorgten Gebieten voranbringen. Begünstigt sind die Betreiber von Breitbandnetzen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Ausbau von leistungsfähigen Glasfasernetzen in ländlichen Gebieten
    • Gebiet ist bislang un- oder unterversorgt
    • Mitverlegung von Leerrohren nach nutzer- und anbieterneutralem Materialkonzept
    • externe Planungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Breitbandfördervorhaben
    • Vorhaben in Schleswig-Holstein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Versorgung mit einem Glasfasernetz ist innerhalb der nächsten 3 Jahre zu erwarten
    • kein plausibles Anschlusskonzept
    • keine offene und transparente Ausschreibung
    • Vergabeverfahren nicht dokumentiert
  • Anbieter der Förderung
    • Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
  • Thema der Förderung
    • Breitbandversorgung
    • Glasfaserausbau
    • Digitalisierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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