Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Frauenhäuser und ihre ambulanten Beratungsstellen mit einem Zuschuss. Gefördert werden die inhaltliche Arbeit und der Betrieb der Beratungsstellen. Dazu gehören zum Beispiel Personal- und Verwaltungsausgaben sowie Ausgaben für Hauswirtschaft und Gebäudemanagement. Die Förderung kann für Schutz und Sicherheit, Beratung und Begleitung von Frauen und Kindern, Hilfen für Kinder im Frauenhaus, Beratung ohne Aufenthalt im Frauenhaus und Prävention genutzt werden. Der Antrag soll rechtzeitig vor Beginn des Förderzeitraums gestellt werden. Es gibt feste Vorgaben für die Förderung. Dazu gehören unter anderem bestimmte personelle Mindeststandards und eine gesicherte Finanzierung der Einrichtung.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Frauenhäusern und ambulanten Beratungsstellen in Sachsen-Anhalt. Sie richtet sich an Einrichtungen, die Frauen und Kinder vor Gewalt schützen und beraten. Auch Träger, die ihre Arbeit langfristig absichern wollen, können davon profitieren.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- mindestens 2 Monate vor Beginn des geplanten Förderzeitraumes
- Ansprechpunkt
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Landesjugendamt
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Träger eines in Sachsen-Anhalt gelegenen Frauenhauses
- gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigung des privaten Rechts oder Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt
- anerkannter Bedarf durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe
- personelle und materielle Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung
- mindestens 4 Belegungsplätze für Frauen und ihre Kinder
- Einhaltung bestimmter personeller Mindeststandards
- mindestens eine Sozialarbeiterin oder Sozialpädagogin mit staatlicher Anerkennung
- gesicherte Finanzierung der Erhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Investitionskosten
- normalerweise Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent der Zuwendung
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine gesicherten Angaben
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
- Thema der Förderung
- inhaltliche Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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