Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Maßnahmen der Jugendsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist als Zuschuss gedacht und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus unterstützt. Gefördert werden Vorhaben, die junge Menschen in ihrer sozialen und persönlichen Entwicklung stärken. Dabei sollen unterschiedliche Lebenslagen und die Bedürfnisse aller Geschlechter berücksichtigt werden.
Die Förderung kann für Einzelarbeit, Gruppenarbeit sowie für die nötige Netzwerk- und Gremienarbeit genutzt werden. Anträge stellt man beim Landesamt für Gesundheit und Soziales. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Dazu gehören vor allem der Einsatz von geeignetem Personal und zusätzliche eigene Mittel.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Sie passt für Stellen und Projekte, die Jugendsozialarbeit vor Ort durchführen wollen. Besonders geeignet ist sie, wenn junge Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützt werden sollen. Auch Vorhaben mit Zusammenarbeit verschiedener Stellen können gefördert werden.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe vorhanden.
- Ansprechpunkt
- Landesamt für Gesundheit und Soziales
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
- Die beschäftigten Personen müssen mindestens 15 Stunden pro Woche im Projekt eingesetzt werden.
- Zusätzlich zu den beantragten Mitteln müssen eigene Mittel in mindestens gleicher Höhe wie die abgerechneten ESF+-Mittel eingesetzt werden.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine Angabe vorhanden.
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
- Thema der Förderung
- Jugendsozialarbeit
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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