Zuschuss

Förderung der Radverkehrsinfrastruktur durch das Sonderprogramm Stadt und Land

Wenn Sie das Radverkehrssystem in Ihrer Kommune ausbauen und verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt das Land Niedersachsen den Ausbau und die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Kommunen. Es geht um Investitionen, die das Radfahren sicherer, attraktiver und besser vernetzt machen. Die Förderung kommt aus Mitteln des Bundes im Sonderprogramm „Stadt und Land“.

Gefördert werden vor allem bauliche Maßnahmen wie Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, Fahrradzonen, Brücken, Unterführungen und sichere Knotenpunkte. Auch Anlagen für das Abstellen von Fahrrädern und Lastenrädern können gefördert werden. Zusätzlich sind unter bestimmten Bedingungen auch Radverkehrskonzepte und begleitende Fußverkehrsmaßnahmen möglich.

Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt. Der Zuschuss kann bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Städte, Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover. Sie richtet sich an Kommunen, die ihr Radverkehrsnetz ausbauen oder besser miteinander verbinden wollen. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit Bedeutung für den Alltags- und Berufsverkehr. Auch Maßnahmen, die mehrere Kommunen verbinden, sind besonders relevant.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine feste Frist genannt
    • Die Finanzhilfen für die Jahre 2025, 2026 und 2027 sind bereits ausgeschöpft
  • Ansprechpunkt
    • Investitions- und Förderbank Niedersachsen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antrag vor Beginn des Vorhabens
    • Beitrag zu sicheren, attraktiven und durchgängigen Radverkehrsnetzen
    • Planung und Umsetzung nach anerkannten technischen Regelwerken
    • Eigene Verkehrsbedeutung, besonders für Berufs- oder Alltagsverkehre
    • Positive Prognose für die Verlagerung vom Kfz auf das Fahrrad
    • Einbindung in ein integriertes Verkehrskonzept, Radverkehrskonzept oder Radnetz
    • Dauerhafte, verkehrssichere und nachhaltige Unterhaltung
    • Öffentliche Zugänglichkeit
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen
    • Radschnellwege im Sinne der genannten Verwaltungsvereinbarung
    • Als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer
    • Eigenleistungen
    • Finanzierungskosten
    • Verwaltungsausgaben
    • Vorhaben, die ausschließlich touristischen Verkehren dienen
  • Anbieter der Förderung
    • Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
  • Thema der Förderung
    • Radverkehrsinfrastruktur
    • Kommunale Mobilität
    • Infrastruktur

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.