Zuschuss

Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen)

Wenn Sie Vorhaben planen, die die Wirkung der demografischen Entwicklung abmildern und die Lebenslagen älterer Menschen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Vorhaben, die die Folgen des demografischen Wandels abmildern und die Lebenslagen älterer Menschen verbessern. Es geht darum, die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben zu stärken. Gefördert werden verschiedene Projekte und Maßnahmen in Sachsen. Dazu gehören zum Beispiel Alltagsbegleitung, Pflegekoordination, regionale Pflegebudgets, überregionale Projekte und Modellvorhaben. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben.

Für bestimmte Vorhaben gibt es feste Bedingungen und unterschiedliche Regeln. Anträge müssen je nach Vorhaben zu bestimmten Fristen eingereicht werden. Für Alltagsbegleitungen gelten zwei feste Stichtage im Jahr. Modellvorhaben können nur auf Grundlage spezieller Förderbekanntmachungen beantragt werden. Die Förderung ist auf Sachsen begrenzt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger und Organisationen, die Projekte für ältere Menschen planen und umsetzen wollen. Sie passt auch für Vorhaben, die die Versorgung, Begleitung oder gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen verbessern. Je nach Maßnahme kommen unterschiedliche Antragsteller infrage, zum Beispiel gemeinnützige Vereine, Kommunen, Kirchen, Stiftungen, Landkreise oder kreisfreie Städte. Auch natürliche und juristische Personen können bei Modellvorhaben antragsberechtigt sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • spätestens 3 Monate vor Beginn des Vorhabens
    • für Alltagsbegleitungen jeweils bis zum 30.9. und 31.3. eines Jahres
    • für Modellvorhaben nach themenspezifischen Förderbekanntmachungen
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben zur Verbesserung der Lebenslagen älterer Menschen
    • Vorhaben zur Förderung der Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben
    • Umsetzung im Freistaat Sachsen
    • bei Alltagsbegleitung: Vermittlung von 3 oder mehr geeigneten natürlichen Personen
    • bei Pflegekoordinatorinnen und Pflegekoordinatoren: geeigneter Abschluss, fachliche Qualifikation und einschlägige Berufserfahrung
    • bei regionalen Pflegebudgets: Vorlage eines Projektkonzepts
    • bei überregionalen Projekten und Interessenvertretungen: Projektbeschreibung und Aufstellung der Personal- und Sachausgaben
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben außerhalb des Freistaates Sachsen
    • Modellvorhaben ohne themenspezifische Förderbekanntmachung
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
  • Thema der Förderung
    • Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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