Zuschuss

Förderung der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit

Wenn Sie Vorhaben zur Verkehrserziehung und -aufklärung in Sachsen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

In Sachsen können Projekte zur Verkehrserziehung und -aufklärung gefördert werden. Diese Förderung ist als Zuschuss verfügbar und kann bis zu 100 Prozent der Kosten abdecken, wenn das Projekt landesweit durchgeführt wird. Bei regionalen Projekten und der Einrichtung von Verkehrsschulen beträgt die Förderung bis zu 80 Prozent. Es gibt Höchstgrenzen für die Zuschüsse: bis zu 65.000 Euro für stationäre Jugendverkehrsschulen, 50.000 Euro für mobile Jugendverkehrsschulen und 25.000 Euro für mobile Kindergartenverkehrsschulen. Anträge müssen bis zum 30. November des Vorjahres eingereicht werden.

Die Förderung richtet sich an gemeinnützige Vereine und freie Träger in Sachsen, die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchführen. Die Projekte müssen sich an verschiedenen Verkehrsteilnehmern orientieren und spezifische Risikogruppen ansprechen. Zudem müssen Verkehrsschulen instand gehalten und gemeinnützig betrieben werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für gemeinnützige Vereine und Organisationen, die in Sachsen tätig sind und Projekte zur Verkehrserziehung und -aufklärung umsetzen möchten. Besonders angesprochen sind Initiativen, die sich auf Kinder, Jugendliche, Senioren und andere Verkehrsteilnehmer konzentrieren. Auch die Einrichtung von Verkehrsschulen ist Teil der Zielgruppe, um die Verkehrssicherheit in der Region zu erhöhen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: 30. November des Vorjahres
  • Ansprechpunkt: Sächsisches Staatsministerium des Innern
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Projekte müssen landes- oder regionalweit durchgeführt werden
    • Ausrichtung an Hauptrisikogruppen und Hauptunfallursachen
    • Sachliches Bedürfnis für Verkehrsschulen
  • Mögliche Ausschlusskriterien:
    • Projekte müssen gemeinnützig sein und die Verkehrsschulen instand gehalten werden
  • Anbieter der Förderung: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie Sächsisches Staatsministerium des Innern
  • Thema der Förderung: Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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