Zuschuss, Darlehen

Förderung des Neubaus von Sonderwohnformen

Wenn Sie die Schaffung von Mietwohnraum mit besonderen sozialen Zielsetzungen planen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt den Neubau von Mietwohnraum mit besonderen sozialen Zielen in Hamburg. Es geht um Wohnungen für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen sowie für pflegebedürftige Menschen, die auf dem Wohnungsmarkt nicht selbst versorgt werden können. Gefördert werden Sonderwohnformen mit gemeinschaftlichen Wohnkonzepten. Die Förderung kann als zinsverbilligtes Darlehen und mit Zuschüssen erfolgen.

Das Angebot ist in Modulen aufgebaut. Es gibt ein Grundmodul für den Neubau, auch mit Grundstücksankauf oder auf einem eingebrachten Grundstück. Dazu kommen Ergänzungsmodule, zum Beispiel für energiesparendes Bauen, nachhaltiges Bauen, Barrierefreiheit, Gemeinschaftsräume, Aufzüge und weitere bauliche Anforderungen. Die Höhe der Förderung hängt von Art und Umfang des Vorhabens ab.

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Baumaßnahmen dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung beginnen. Die Förderung ist an bestimmte Vorgaben für Planung, Finanzierung und Nutzung gebunden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sowie für Erbbauberechtigte, die solchen Wohnraum neu bauen wollen. Sie richtet sich an Vorhaben mit sozialem Wohnzweck und an Projekte mit gemeinschaftlichen Wohnformen. Wichtig ist, dass die Wohnungen an die vorgesehene Zielgruppe vermietet werden.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vermietung an die im Nutzungskonzept vorgesehene Zielgruppe
    • Anerkanntes Betreuungskonzept durch die zuständige Sozialbehörde
    • Eigenkapital von normalerweise rund 20 Prozent der Gesamtkosten
    • Erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
    • Gesicherte Gesamtfinanzierung
    • Einhaltung der Vorgaben für Wohnungsgrößen, Grundrisse und Bauausführung
    • Einhaltung der Belegungs- und Mietpreisbindungen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Wohn- und Betreuungsformen in der Verantwortung einer Betreiberin oder eines Betreibers, die dem Zweck dienen, pflegebedürftige oder behinderte Menschen zu betreuen
    • Vor allem voll- oder teilstationäre Einrichtungen
  • Anbieter der Förderung
    • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • Thema der Förderung
    • Neubau von Sonderwohnformen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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