Zuschuss

Förderung für Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz

Sie möchten die Verkehrswende vor Ort aktiv gestalten? Das Ministerium für Verkehr (VM) unterstützt Sie bei der Finanzierung von Fachpersonal. Erhalten Sie Zuschüsse für neue Stellen in den Bereichen Fußverkehr, Elektromobilität, Parkraummanagement oder Klimamobilitätsplanung.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle:

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Ministerium für Verkehr in Baden-Württemberg bietet finanzielle Unterstützung für die Einstellung von Fachpersonal, um die Verkehrswende und Klimaschutzmaßnahmen vor Ort zu fördern. Die Förderung umfasst Bereiche wie Fußverkehr, Elektromobilität, Parkraummanagement und Klimamobilitätsplanung. Zuschüsse decken etwa die Hälfte der Personalkosten für bis zu zwei Jahre, wobei die Stelle mindestens vier Jahre besetzt bleiben muss. Anträge müssen digital eingereicht werden und die geförderte Stelle darf nicht bereits im Haushaltsplan enthalten sein.

Die Förderung richtet sich an Kommunen, Landkreise und andere öffentliche Einrichtungen, die Fachkräfte für nachhaltige Mobilität einstellen möchten. Besonders wichtig ist, dass die geförderten Stellen einen klaren Bezug zu den genannten Förderbereichen haben und die entsprechenden Anforderungen erfüllen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, Landkreise und öffentliche Einrichtungen in Baden-Württemberg, die Fachpersonal für die Umsetzung von Mobilitäts- und Klimaschutzprojekten einstellen möchten. Zielgruppen sind insbesondere Entscheidungsträger in der Verkehrsplanung, die aktiv zur Verkehrswende beitragen wollen.

Kerndaten

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderbereich: Mobilität
  • Fördergebiet: Baden-Württemberg
  • Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
  • Antragsfrist: Bis 31.01. eines Kalenderjahres (spätere Anträge möglich, abhängig von Haushaltsmitteln)
  • Besetzungsfrist: Stelle muss innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung besetzt werden
  • Mindestbesetzung: 50 % einer vollen Personalstelle
  • Förderhöhe:
    • Höherer Dienst (Entgeltgruppe 13): 78.600 EUR/Jahr
    • Gehobener Dienst (Entgeltgruppen 9b bis 12): 75.800 EUR/Jahr
  • Förderdauer: 24 Monate, mindestens 4 Jahre Besetzung erforderlich
  • Ansprechpartner: Klimaschutz- und Energieberatung Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW) | info@kea-bw.de

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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