Zuschuss

Förderung Kommunaler Integrationszentren

Wenn Sie als Kommune ein Integrationszentrum betreiben möchten und in diesem Zentrum kommunale Integrationsabeit leisten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Kommunen, die ein Kommunales Integrationszentrum betreiben und dort Integrationsarbeit leisten. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie kann für Aufgaben und Angebote rund um Teilhabe, Integration und ehrenamtliches Engagement genutzt werden. Dazu gehören auch Maßnahmen im Programm KOMM-AN NRW. Dort geht es zum Beispiel um Koordinierung, Vernetzung, Qualifizierung und um konkrete Projekte vor Ort.

Gefördert werden unter anderem Ankommenstreffpunkte, Maßnahmen zum Zusammenkommen, zur Orientierung und Begleitung sowie Angebote zur Informations- und Wissensvermittlung. Auch die Gewinnung neuer Ehrenamtlicher und die Qualifizierung von ehrenamtlich tätigen Personen können unterstützt werden. Digitalisierungsmaßnahmen sind möglich, wenn sie Teil eines nachhaltigen Konzepts sind und einen klaren Nutzen haben. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Anträge sollen bis Ende Oktober für das folgende Jahr gestellt werden. Zuständig ist die Bezirksregierung Arnsberg. Die Förderung richtet sich nach einer Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen, die ein Kommunales Integrationszentrum betreiben oder aufbauen möchten. Sie passt besonders für Kommunen, die Integrationsarbeit vor Ort organisieren und mit vielen Akteuren zusammenarbeiten. Auch für Vorhaben im Bereich Ehrenamt, Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten kann sie hilfreich sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis Ende Oktober für das folgende Jahr
  • Ansprechpunkt
    • Bezirksregierung Arnsberg
    • Kompetenzzentrum für Integration
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen
    • Das Kommunale Integrationszentrum muss organisatorisch eigenständig sein
    • Es muss ein Integrationskonzept vorliegen
    • Es müssen geeignete Räumlichkeiten bereitgestellt werden
    • Es muss an einem überregionalen Erfahrungstransfer mitgewirkt werden
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Maßnahmen müssen eindeutig von bereits laufenden Maßnahmen außerhalb der Richtlinie abgrenzbar sein
    • Digitalisierungsmaßnahmen ohne nachhaltiges Konzept und ohne erkennbaren Mehrwert sind nicht förderfähig
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Kommunale Integrationszentren
    • Kommunale Integrationsarbeit
    • Ehrenamtliche Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten
    • KOMM-AN NRW

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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