Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Niedersachsen unterstützt kriminalpräventive Projekte und Maßnahmen mit einem Zuschuss. Gefördert werden Vorhaben, die dazu beitragen, dass Menschen nicht kriminell werden. Besonders wichtig sind dabei Pilotprojekte und Modellmaßnahmen. Die Förderung ist für Projekte gedacht, die die Kriminalprävention in kommunalen Gesamtstrategien weiterentwickeln. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Die Förderung kann bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Pro Kalenderjahr sind höchstens 20.000 Euro möglich. Die Förderung kann für bis zu zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre gewährt werden. Der Zuschuss muss mindestens 15.000 Euro betragen. Vor der Antragstellung ist eine eingehende Projektberatung erforderlich.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Träger, die kriminalpräventive Projekte planen und umsetzen wollen. Sie passt besonders gut zu Vorhaben mit kommunalem Bezug und zu Projekten mit Modellcharakter. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis zum 30.9. des Vorjahres vor Beginn der Maßnahme
- Ansprechpunkt
- Landespräventionsrat Niedersachsen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- kriminalpräventive Projekte und Maßnahmen
- besonders Pilotprojekte und Modellmaßnahmen
- Vorhaben zur Weiterentwicklung der Kriminalprävention im Rahmen kommunaler Gesamtstrategien
- vorherige eingehende Projektberatung durch die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates
- mögliche Ausschlusskriterien
- Antrag nach Beginn der Maßnahme
- Anbieter der Förderung
- Niedersächsisches Justizministerium
- Thema der Förderung
- Kriminalprävention
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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