Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Hessen unterstützt Kommunen dabei, nachhaltige Mobilitätspläne zu erstellen und umzusetzen. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie gilt für die Planung und für das Umsetzungsmanagement eines nachhaltigen integrierten Mobilitätsplans. Ziel ist es, die Verkehrswende voranzubringen und den Verkehr klimaneutraler zu machen.
Gefördert werden vor allem die Erstellung eines nachhaltigen integrierten Mobilitätsplans und das Management der Umsetzung. Dazu gehören zum Beispiel die Koordination des Prozesses, das Anstoßen von Maßnahmen und das Begleiten der Umsetzung. Auch die Einbindung von Fachleuten, Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Interessengruppen spielt eine wichtige Rolle. Der Plan muss auf bewährten Planungsansätzen beruhen und bestimmte europäische Leitlinien beachten.
Ein Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Für dieselben Maßnahmen sollen zuerst Bundes- oder EU-Mittel geprüft und genutzt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für hessische Kommunen gedacht, also für Gemeinden, Städte und Landkreise. Sinnvoll ist sie für Kommunen, die ihre Mobilität langfristig besser planen und den Verkehr nachhaltiger gestalten wollen. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben, bei denen Planung, Beteiligung und Umsetzung zusammen gedacht werden. Auch Kommunen, die konkrete Maßnahmen zur Verkehrswende vorbereiten oder begleiten möchten, können profitieren.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Vor Beginn des Vorhabens
- Ansprechpunkt
- HA Hessen Agentur GmbH
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind hessische Kommunen
- Der nachhaltige integrierte Mobilitätsplan muss nach den europäischen SUMP-Leitlinien erstellt werden
- Bewährte Planungsansätze sollen genutzt werden
- Zusammenarbeits-, Beteiligungs- und Evaluationsprinzipien müssen besonders berücksichtigt werden
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein
- mögliche Ausschlusskriterien
- Fördermittel des Bundes und der EU für dieselben Maßnahmen sind grundsätzlich vorrangig zu beantragen und zu nutzen
- Anbieter der Förderung
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Thema der Förderung
- Nachhaltige integrierte Mobilitätspläne
- Mobilitätsplanung
- Verkehrswende
- Klimaneutralität im Verkehr
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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