Zuschuss

Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke

Wenn Sie als intersektorales Gesundheitsnetzwerk mit anderen intersektoralen Gesundheitsnetzwerken zusammenarbeiten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Hessen unterstützt intersektorale Gesundheitsnetzwerke mit einem Zuschuss. Gefördert werden Vorhaben, bei denen sich mehrere Gesundheitsbereiche mit digitalen und telemedizinischen Anwendungen besser vernetzen. Dazu gehören zum Beispiel digitale Lösungen für Austausch, Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und gemeinsame digitale Anwendungen. Auch die Verbindung von Daten und Software sowie passende Schnittstellen können gefördert werden. Zusätzlich können Ausgaben für Personal und bestimmte Gemeinkosten gefördert werden. Der Zuschuss beträgt in der Regel 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Beteiligung an einem Landeskonzept 60 Prozent. Die Förderung ist auf höchstens 200.000 Euro und maximal 24 Monate begrenzt. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für intersektorale Gesundheitsnetzwerke mit Sitz in Hessen. Gemeint sind Zusammenschlüsse aus mindestens zwei Gesundheitssektoren, zum Beispiel aus Arztpraxen, Apotheken, Pflege, Kliniken oder Rettungsdiensten. Das Netzwerk muss aus mindestens acht hessischen Mitgliedern bestehen und die Zusammenarbeit freiwillig geregelt haben. Besonders geeignet ist die Förderung für Netzwerke, die digitale und telemedizinische Zusammenarbeit aufbauen oder verbessern möchten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • intersektorales Gesundheitsnetzwerk mit Sitz in Hessen
    • mindestens 2 Gesundheitssektoren
    • mindestens 8 hessische Mitglieder oder Unternehmen
    • freiwilliger Zusammenschluss muss nachgewiesen werden
    • Vorhaben mit digitalem oder telemedizinischem Bezug
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben mit Studiencharakter
    • Vorhaben mit rein betriebswirtschaftlichem oder organisatorischem Charakter ohne technologisches Konzept
  • Anbieter der Förderung
    • Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
  • Thema der Förderung
    • digitale und telemedizinische Vernetzung intersektoraler Gesundheitsnetzwerke

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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