Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Niedersachsen unterstützt die Arbeit von Betreuungsvereinen mit einem Zuschuss. Gefördert werden vor allem Personal- und Sachausgaben. Die Förderung hilft dabei, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen, sie einzuarbeiten und zu begleiten. Auch Fortbildung, Beratung und Information gehören dazu. Außerdem kann die Beratung von Bevollmächtigten und die Arbeit mit Vorsorgevollmachten gefördert werden. Für bestimmte Aufgaben können zusätzliche Förderungen möglich sein.
Der Zuschuss ist für die laufende Arbeit der Betreuungsvereine gedacht. Er kann bis zu 28.800 Euro pro Jahr betragen. Der Antrag muss für das folgende Jahr gestellt werden. Dafür gibt es eine feste Frist. Anträge auf Zusatzförderungen können andere Fristen haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Es müssen fachliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllt sein. Außerdem sollen andere Einnahmequellen genutzt werden. Die Arbeit des Vereins soll mit den kommunalen Betreuungsbehörden abgestimmt sein.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für anerkannte und tätige Betreuungsvereine in Niedersachsen. Sie richtet sich an Vereine, die ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer unterstützen und ihre Querschnittsarbeit ausbauen wollen. Auch Zusammenschlüsse von Betreuungsvereinen können in Frage kommen. Wichtig ist, dass der Verein die fachlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis zum 30.09. für das folgende Jahr
- Ansprechpunkt
- Landesbetreuungsstelle bei dem Oberlandesgericht Oldenburg
- Niedersächsisches Landesjustizportal
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- anerkannter und tätiger Betreuungsverein in Niedersachsen
- fachlich qualifizierte Erfüllung der Aufgaben nach § 15 Abs. 1 BtOG
- mindestens eine hauptberuflich angestellte Leitung in Vollzeit oder Teilzeit
- weitere geeignete Fachkräfte hauptberuflich oder ehrenamtlich
- Ausschöpfung anderer Einnahmequellen
- Abstimmung des Wirkungskreises mit den kommunalen Betreuungsbehörden
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine gesicherten Angaben im Text
- Anbieter der Förderung
- Niedersächsisches Justizministerium
- Thema der Förderung
- Förderung von Betreuungsvereinen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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