Zuschuss

Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie)

Wenn Sie als Jugendamt Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien die Teilnahme an Ferien- und Freizeitmaßnahmen und gering verdienenden oder kinderreichen Familien einen Familienurlaub mit ihren Kindern ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie Familienurlaube für Familien mit wenig Geld oder vielen Kindern. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie soll helfen, dass Kinder und Jugendliche an Ferienangeboten teilnehmen können und Familien gemeinsam Urlaub machen können.

Gefördert werden Maßnahmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören zum Beispiel eine passende Finanzierung, bestimmte Mindest- und Höchstdauern der Reisen und ein Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein. Für Ferienmaßnahmen gibt es Regeln zur Beteiligung der Familien und der Träger. Für Familienurlaube gelten eigene Regeln.

Der Antrag wird an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung gestellt. Die Förderung ist an feste Fristen gebunden. Es gibt auch Vorgaben dazu, wie lange die Maßnahmen dauern dürfen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Jugendämter und andere berechtigte Stellen, die Ferienangebote oder Familienurlaube für finanziell schwächer gestellte Familien organisieren. Sie richtet sich an Familien mit geringem Einkommen, an Familien mit Leistungen nach dem Sozialrecht und an kinderreiche Familien. Auch Kinder und Jugendliche, die an Ferien- und Freizeitmaßnahmen teilnehmen sollen, profitieren davon.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis spätestens zum 31.1. des jeweiligen Haushaltsjahres
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung – Landesjugendamt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Familien mit Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • regelmäßiges Nettoeinkommen von höchstens 180 Prozent der geltenden Sozialhilfesätze
    • Familien mit 3 oder mehr Kindern und regelmäßigem Nettoeinkommen von höchstens 230 Prozent der geltenden Sozialhilfesätze
    • Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein
    • Ferien- und Freizeitmaßnahmen: in der Regel mindestens 7 Tage und höchstens 21 Tage
    • Familienurlaube: mindestens 5 Tage und höchstens 14 Tage
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • kein Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein
    • Ferien- und Freizeitmaßnahmen, die die Mindest- oder Höchstdauer nicht einhalten
    • Familienurlaube, die die Mindest- oder Höchstdauer nicht einhalten
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
  • Thema der Förderung
    • Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen
    • Familienurlaube

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.