Zuschuss

Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV)

Wenn Sie Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs neu bauen oder ausbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt den Neubau und den Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Das sind Anlagen, an denen Güter zwischen Straße, Schiene und Wasserstraße umgeladen werden. Ziel ist es, mehr Güter von der Straße auf umweltfreundlichere Verkehrsträger zu verlagern. Dafür gibt es einen Zuschuss.

Die Förderung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Maßnahme muss dazu beitragen, CO2 einzusparen. Außerdem muss die Anlage für den Kombinierten Verkehr geeignet sein und an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden sein. Die Förderung soll nicht zu einer Verzerrung des Wettbewerbs führen.

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Zuständig sind je nach Art der Anlage das Eisenbahn-Bundesamt oder die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt. Die Förderung ist bundesweit möglich.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, die eine Umschlaganlage für den Kombinierten Verkehr neu bauen oder ausbauen wollen. Sie passt besonders für Vorhaben, bei denen Güterverkehr umweltfreundlicher organisiert werden soll. Auch für Betreiber von Anlagen mit Schiene und Wasserstraße kann sie interessant sein. Wichtig ist, dass die geplante Anlage die Förderbedingungen erfüllt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Eisenbahn-Bundesamt
    • Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Neubau oder Ausbau einer Umschlaganlage des Kombinierten Verkehrs
    • Beitrag zur Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf Schiene oder Wasserstraße
    • Mindestwirkung bei der CO2-Einsparung
    • Anlage ist diskriminierungsfrei zugänglich
    • Anlage ist an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden
    • Anlage befindet sich im Eigentum des Antragstellenden
    • Wirtschaftlichkeit ohne Förderung ist nicht gegeben
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes
    • Förderung darf den Wettbewerb nicht verzerren
  • Anbieter der Förderung
    • Bundesministerium für Verkehr
  • Thema der Förderung
    • Infrastruktur
    • Mobilität

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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