Zuschuss

Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt (Richtlinie Ladeinfrastruktur)

Wenn Sie Vorhaben zum Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Sachsen-Anhalt umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt das Land Sachsen-Anhalt den Ausbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Es gibt Geld für die Beschaffung, Montage und Installation von Ladepunkten sowie für die Ertüchtigung des Netzanschlusses. Gefördert werden sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte, fest installierte und mobile Anlagen sowie bestimmte Kombinationen mit Pufferspeichern. Die Förderung ist ein Zuschuss und wird in separaten Förderaufrufen mit festen Stichtagen vergeben.

Die Förderung ergänzt ein Bundesprogramm und gilt für Vorhaben in Sachsen-Anhalt. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und Leistung der Ladepunkte oder des Netzanschlusses ab. Es gibt dabei feste Höchstbeträge und eine Begrenzung auf maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Antrag wird über die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH gestellt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Personen oder Organisationen, die öffentlich zugängliche Ladepunkte in Sachsen-Anhalt aufbauen, erweitern oder erneuern möchten. Sie richtet sich an natürliche und juristische Personen. Wichtig ist, dass das Vorhaben die technischen und betrieblichen Vorgaben erfüllen kann. Auch Betreiberinnen und Betreiber, die eine langfristige Nutzung planen, können davon profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine feste Frist genannt
    • Antragstellung im Rahmen separater Förderaufrufe mit festgelegten Stichtagen
  • Ansprechpunkt
    • Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in Sachsen-Anhalt
    • Technische Mindestanforderungen müssen erfüllt sein
    • Anbindung an ein IT-Backend mit aktuellem offenem Standard und Remotefähigkeit, sofern nichts anderes vorgegeben ist
    • Strom für den Ladevorgang muss aus erneuerbaren Energien stammen und darf nicht EEG-gefördert sein
    • Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren
    • Vorhaben darf erst nach Bewilligung beginnen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
    • Antragstellerinnen und Antragsteller mit beantragtem oder eröffnetem Insolvenzverfahren oder vergleichbarem Verfahren
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
  • Thema der Förderung
    • Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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