Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Diese Förderung unterstützt nichtinvestive Vorhaben im Bereich des Radverkehrs. Dazu gehören zum Beispiel Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Informations- und Kommunikationskampagnen, Wettbewerbe und andere Maßnahmen zur Förderung und Koordinierung des Radverkehrs. Ziel ist die Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 3.0. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. In vielen Fällen können bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Für bestimmte Antragstellende gelten andere Fördersätze. Auch kleine investive Ausgaben können unter engen Bedingungen mitgefördert werden.
Die Förderung richtet sich an Vorhaben, die den Radverkehr stärken und weiterentwickeln. Sie ist bundesweit möglich. Interessierte können sich vorab über die Einreichungsfristen für Vorhabenskizzen informieren.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die Projekte zum Radverkehr umsetzen wollen. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit Forschungs-, Informations- oder Koordinierungscharakter. Antragstellende müssen fachlich geeignet sein und genug Kapazität für die Durchführung haben. Außerdem müssen sie zeigen, dass das Vorhaben ohne Förderung nicht oder nicht im nötigen Umfang möglich wäre.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine feste Frist genannt; Interessierte sollen sich beim Ansprechpunkt nach aktuellen Fristen für Vorhabenskizzen erkundigen.
- Ansprechpunkt
- Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Fachliche Qualifikation und ausreichende Kapazität zur Durchführung
- Ausreichende Bonität
- Erhebliches Interesse des Bundes an der Durchführung
- Vorhaben ohne Förderung nicht oder nicht im erforderlichen Umfang durchführbar
- mögliche Ausschlusskriterien
- Insolvenzverfahren beantragt
- Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft oder bereits abgegebene Vermögensauskunft
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts
- Anbieter der Förderung
- Bundesministerium für Verkehr
- Thema der Förderung
- Radverkehr
- Nichtinvestive Maßnahmen
- Nationaler Radverkehrsplan
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.