Zuschuss

Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs in Sachsen-Anhalt

Wenn Sie in Sachsen-Anhalt ein öffentliches und kostenlos zugängliches WLAN errichten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

In Sachsen-Anhalt gibt es eine Förderung für den Aufbau von öffentlichen und kostenlos nutzbaren WLANs. Unterstützt werden Vorhaben an öffentlich zugänglichen Orten, wenn dort noch kein vergleichbares WLAN vorhanden ist. Die Förderung gibt es als Zuschuss.

Gefördert werden zum Beispiel die Anschaffung von Access Points, der Anschluss an das Breitbandnetz und nötige Baumaßnahmen. Auch die erste Inbetriebnahme, die Konfiguration und der Anschluss an ein WLAN-Managementsystem können gefördert werden. Der Zuschuss kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, höchstens 100.000 Euro. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 Euro.

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Das Vorhaben muss wirtschaftlich sein und in ein nachhaltiges Nutzungskonzept passen. Das geförderte WLAN muss außerdem bestimmte technische Anforderungen erfüllen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gebietskörperschaften sowie für juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Sie richtet sich an Stellen, die öffentliche Dienstleistungen oder touristische oder kulturelle Angebote anbieten. Auch Vorhaben an Orten mit öffentlichem Zugang können passen, wenn dort ein kostenloses WLAN neu geschaffen werden soll.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • öffentlich zugängliches und kostenlos nutzbares WLAN in Sachsen-Anhalt
    • erstmalige Schaffung an einem Ort ohne vergleichbares WLAN
    • wirtschaftliches Vorhaben
    • Einbindung in ein nachhaltiges Nutzungskonzept
    • Anbieter öffentlicher Dienstleistungen oder touristischer sowie kultureller Angebote
    • technische Anforderungen, zum Beispiel Mindestbandbreite von 50 Mbit/s
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Einrichtungen, die zur unmittelbaren Landesverwaltung gehören
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
  • Thema der Förderung
    • Aufbau von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs in Sachsen-Anhalt

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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