Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Projekte, die Kriminalität vorbeugen oder verhindern helfen. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Auch die Arbeit von kommunalen Präventionsräten kann unterstützt werden. Der Zuschuss beträgt in der Regel bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es gibt eine Mindesthöhe von 1.000 Euro. Anträge müssen rechtzeitig beim zuständigen Ministerium gestellt werden.
Gefördert werden Vorhaben, die direkt oder indirekt zur Kriminalitätsvorbeugung beitragen. Dazu gehören auch Maßnahmen von kommunalen Präventionsräten auf Ebene von Landkreisen und kreisfreien Städten. Für bestimmte Projekte gelten zusätzliche Anforderungen. Das gilt zum Beispiel für Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit oder für Angebote mit dem Thema „Sport statt Gewalt“. Dort muss die Qualifikation der Betreuungspersonen nachgewiesen werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Landkreise, kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden. Auch freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen können sie nutzen, wenn sie in der Kriminalitätsvorbeugung arbeiten. Wichtig ist, dass der Sitz oder der Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern liegt. Besonders passend ist die Förderung für Menschen und Organisationen, die Präventionsarbeit vor Ort planen oder umsetzen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Für kommunale Präventionsräte: bis zum 30.09. für das folgende Jahr
- Für Projekte: bis zum 31.10. für das folgende Jahr
- Ansprechpunkt
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
- Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Sitz oder Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern
- Arbeit in der Kriminalitätsvorbeugung
- Bei kommunalen Präventionsräten: festes Gremium, mindestens zwei Tagungen im Jahr, feste Ansprechperson, gesondertes Konto, Mittel nur für Kriminalprävention
- Bei Projekten in der Kinder- und Jugendarbeit oder zu „Sport statt Gewalt“: Nachweis der Qualifikation der Betreuungspersonen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine gesicherten Angaben im Text
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
- Thema der Förderung
- Kriminalitätsvorbeugung
- Präventionsprojekte
- Kommunale Präventionsräte
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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