Zuschuss

Freie Straffälligenhilfe der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V.

Wen Sie Maßnahmen zur Resozialisierung und sozialen Integration von Straffälligen umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Maßnahmen zur Resozialisierung und sozialen Integration von Straffälligen in Niedersachsen. Es geht um ambulante soziale Hilfen, die Menschen nach einer Straftat oder nach einer Haft wieder in das gesellschaftliche Leben eingliedern sollen. Dazu gehören zum Beispiel Hilfe bei Behörden, bei der Wohnungssuche, bei der Schuldnerberatung, bei Suchtproblemen und bei der Vorbereitung auf die Entlassung aus der Haft.

Gefördert werden auch Angebote für Wohnmöglichkeiten und die Begleitung von Menschen, die von Haft bedroht sind oder bereits entlassen wurden. Außerdem können Maßnahmen unterstützt werden, die Angehörige entlasten und die soziale Stabilisierung fördern. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für gemeinnützige Träger, die Angebote für Menschen in Haft, für Haftentlassene oder für von Straffälligkeit bedrohte Personen machen. Auch Träger, die Angehörige von Betroffenen unterstützen, können davon profitieren. Wichtig ist, dass die Maßnahmen fachlich gut organisiert sind und zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft beitragen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 31.10. des Vorjahres
  • Ansprechpunkt
    • Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Maßnahmen zur Resozialisierung und sozialen Integration von Straffälligen
    • Angebote für Personen in Haft, Haftentlassene, von Haft Bedrohte, zu einer Geldstrafe Verurteilte und deren Angehörige
    • mindestens eine Fachkraft mit passendem sozialpädagogischem oder sozialarbeiterischem Abschluss
    • Einwerbung weiterer Fördermittel
    • ordnungsgemäße und zweckentsprechende Durchführung der Maßnahmen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherten Angaben
  • Anbieter der Förderung
    • Niedersächsisches Justizministerium
  • Thema der Förderung
    • Freie Straffälligenhilfe

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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