Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Einrichtungen im Bereich Gesundheit, Pflege und Eingliederungshilfe in Brandenburg. Sie bekommen Geld für Investitionen, die den Verbrauch fossiler Brennstoffe senken und Energie sparen. Auch Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal können gefördert werden. Ziel ist es, die hohen Energiepreise und die Folgen der Krise abzufedern. Außerdem sollen die Einrichtungen langfristig krisenfester werden.
Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen an Gebäuden, Grundstücken und an der Anlagentechnik. Auch weitere Maßnahmen sind möglich, wenn sie den Bedarf an fossiler Energie deutlich verringern. Für bestimmte Fahrzeuge im Rahmen eines Flottenaustausches kann ebenfalls eine Förderung möglich sein. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Ein Antrag muss vor Ablauf der Frist gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Krankenhäusern, Schulen für Gesundheitsberufe, Pflegeeinrichtungen und unterstützenden Wohnformen. Auch staatlich anerkannte Pflegeschulen und Angebote der Eingliederungshilfe können profitieren. Besonders geeignet ist sie für Einrichtungen, die ihre Energiekosten senken und ihre Gebäude oder Technik modernisieren wollen. Sie richtet sich an Einrichtungen im Land Brandenburg.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 31.10.2024
- Ansprechpunkt
- Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Investitionen müssen zu einer erheblichen Reduzierung des Endenergieverbrauchs oder des Einsatzes fossiler Energien führen
- Die Reduzierung soll 20 Prozent bezogen auf den Endenergiebedarf des Antragsgegenstandes betragen
- Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle können Passivhauskomponenten eingesetzt werden
- Beratung, Schulung und Fortbildung müssen von einem dena-zertifizierten Anbieter erbracht werden
- Die Beratung muss ein energieeffizientes Nutzerverhalten fördern
- Bei Investitionen an Gebäuden oder Grundstücken muss Eigentum, Erbbaurecht oder die Zustimmung des Eigentümers nachgewiesen werden
- Geplante Maßnahmen an Gebäuden oder Grundstücken müssen durch die Energieagentur Brandenburg bestätigt werden
- Die Maßnahme muss nach dem 1.1.2023 begonnen worden sein und spätestens am 31.12.2024 abgeschlossen werden
- Mindestinvestition: 2.500 Euro
- mögliche Ausschlusskriterien
- Personalkosten
- Folgekosten für den Betrieb
- Sonstiger Verwaltungsaufwand
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
- Thema der Förderung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Gesundheit und Soziales
- Infrastruktur
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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