Darlehen

IFB-Eigenheimdarlehen Neubau

Innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung Ihrer selbstgenutzten Wohnimmobilien können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergünstigung Ihres Darlehens durch die IFB erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung heißt IFB-Eigenheimdarlehen Neubau. Sie unterstützt den Bau oder den ersten Kauf von selbst genutzten Wohnimmobilien in Hamburg. Die Förderung gilt nur für Immobilien, die innerhalb von 2 Jahren nach der Fertigstellung gekauft oder gebaut werden. Es handelt sich um ein Darlehen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Dazu gehören unter anderem Regeln zum Einkommen und zur Nutzung der Immobilie als Hauptwohnung. Auch die Art des Erwerbs ist wichtig: Gefördert wird in der Regel nur der erste Erwerb. In besonderen Fällen kann auch ein weiterer Erwerb zur Selbstnutzung gefördert werden, wenn mehr Wohnraum für die Familie nötig ist.

Ein Antrag ist über das eAntragsportal oder per Post möglich. Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Werktage, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Eine Förderung ist bis zum 31.12.2026 möglich.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Menschen, die in Hamburg ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder zum ersten Mal kaufen möchten. Sie richtet sich an natürliche Personen, die die Immobilie selbst bewohnen wollen. Wichtig sind außerdem bestimmte Einkommensgrenzen und ein passender Aufenthaltsstatus oder die deutsche Staatsbürgerschaft. Auch Familien mit zusätzlichem Wohnbedarf können unter Umständen profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 31.12.2026
  • Ansprechpunkt
    • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • selbst genutzte Wohnimmobilie in Hamburg
    • Bau oder Ersterwerb innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung
    • Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen
    • Antragstellende müssen natürliche Personen sein
    • deutscher Staatsbürger, unbefristeter Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthaltsrecht
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • kein erstmaliger Erwerb
    • Überschreitung der Einkommensgrenzen
    • keine Selbstnutzung der Immobilie
  • Anbieter der Förderung
    • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • Thema der Förderung
    • Wohnungsbau und Modernisierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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