Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Investitionen in Jugendhilfeeinrichtungen in Sachsen. Gefördert werden zum Beispiel Sanierungen, Um- und Erweiterungsbauten sowie Ausstattungen. Es handelt sich um einen Zuschuss. Die Maßnahme muss für die Arbeit der Einrichtung notwendig sein und direkt mit den Leistungsbereichen zusammenhängen. Der Antrag muss formgebunden gestellt werden.
Die Förderung kann bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Für Einrichtungen, die nicht in der Planungsverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe liegen, kann der Zuschuss bis zu 70 Prozent betragen. Der Antrag ist bis zum 30.11. für das folgende Jahr einzureichen. Zuständig ist der Kommunale Sozialverband Sachsen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Jugendhilfeeinrichtungen, die bauen, sanieren oder ihre Ausstattung verbessern wollen. Dazu gehören anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden. In Ausnahmefällen können auch nicht anerkannte Träger der freien Jugendhilfe einen Antrag stellen. Wichtig ist, dass die Einrichtung meist im Eigentum des Trägers ist oder eine Erbbauberechtigung vorliegt.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis zum 30.11. für das folgende Jahr
- Ansprechpunkt
- Kommunaler Sozialverband Sachsen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vorhaben muss für die Leistungserbringung der Einrichtung notwendig sein
- Vorhaben muss direkt mit den Leistungsbereichen zusammenhängen
- Einrichtung muss normalerweise im Eigentum des Trägers sein oder es muss eine Erbbauberechtigung vorliegen
- Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 Prozent
- bei Einrichtungen in der Planungsverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe: Finanzierungsbeteiligung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt in Höhe von mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine gesicherten Angaben
- Anbieter der Förderung
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Thema der Förderung
- Investitionen in Jugendhilfeeinrichtungen
- Sanierungen, Um- und Erweiterungsbauten
- Ausstattungen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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