Zuschuss

Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“

Wenn Sie das Radverkehrssystem in Ihrer Gemeinde ausbauen und verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt das Land Rheinland-Pfalz Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur. Die Förderung kommt aus Mitteln des Bundes und läuft über das Sonderprogramm „Stadt und Land“. Gefördert werden vor allem Maßnahmen, die den Radverkehr in Gemeinden verbessern und ausbauen. Besonders wichtig sind Verbindungen zwischen Städten und dem Umland sowie gemeinsame Radverkehrsnetze. Es gibt Geld als Zuschuss. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Gefördert werden zum Beispiel neue, umgebaute oder ausgebaute Radwege, Fahrradstraßen, Fahrradzonen, Radwegebrücken und Unterführungen. Auch sichere Knotenpunkte, Schutzinseln, vorgezogene Haltelinien und Anlagen zum Abstellen von Fahrrädern und Lastenrädern können gefördert werden. Dazu zählen auch Fahrradparkhäuser und bestimmte betriebliche Maßnahmen für einen besseren Verkehrsfluss. Außerdem können Radverkehrskonzepte durch Dritte gefördert werden, wenn damit auch eine investive Maßnahme umgesetzt wird. Die Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für finanzschwache Kommunen sind bis zu 90 Prozent möglich.

Nicht alles wird gefördert. Zum Beispiel sind Machbarkeitsstudien, Potenzialanalysen und Verwaltungskosten ausgeschlossen. Auch Radschnellwege im Sinne der genannten Verwaltungsvereinbarung werden nicht gefördert. Die Infrastruktur muss dauerhaft, sicher, nachhaltig und barrierefrei sein. Außerdem muss sie wirtschaftlich geplant und für den Alltag oder Berufsverkehr wichtig sein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden und Gemeindeverbände, die den Radverkehr vor Ort verbessern wollen. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben mit Bedeutung für den Alltags- oder Berufsverkehr. Auch Projekte, die mehrere Kommunen verbinden, passen gut zu dieser Förderung. Reine Tourismusprojekte sind dafür nicht geeignet.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
  • Ansprechpunkt
    • Landesbetrieb Mobilität
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände.
    • Die Investition muss bau- und verkehrstechnisch einwandfrei geplant sein.
    • Es gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
    • Das Vorhaben muss eine eigene Verkehrsbedeutung haben, besonders für Berufs- oder Alltagsverkehre.
    • Es muss eine positive Prognose für die Verlagerung vom Kfz auf das Fahrrad geben.
    • Die Maßnahme muss in ein integriertes Verkehrskonzept, ein Radverkehrskonzept oder ein Radnetz passen.
    • Die Infrastruktur muss dauerhaft, verkehrssicher, nachhaltig und barrierefrei sein.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen
    • Verwaltungskosten
    • Radschnellwege im Sinne der genannten Verwaltungsvereinbarung
    • Vorhaben, die ausschließlich touristischen Verkehren dienen
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
  • Thema der Förderung
    • Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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