Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern. Kommunen können dafür einen Zuschuss bekommen, wenn sie Radwege und andere Anlagen für den Radverkehr neu bauen, umbauen, ausbauen oder sanieren. Auch Maßnahmen zur besseren Sicherheit und zum besseren Verkehrsfluss können gefördert werden. Dazu gehören zum Beispiel Radwege, Fahrradstraßen, Radwegebrücken, Abstellanlagen und Maßnahmen an Ampeln. Die Förderung soll helfen, das Radfahren attraktiver und sicherer zu machen. Sie gilt für Vorhaben, die zu durchgängigen und gut nutzbaren Radnetzen beitragen.
Gefördert werden vor allem Vorhaben, die Verbindungen zwischen Kommunen verbessern. Besonders wichtig sind Stadt-Umland-Verbindungen und interkommunale Radverkehrsnetze. Auch die Beseitigung von Unfallschwerpunkten kann unterstützt werden. Die Förderung beträgt meist bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für finanzschwache Kommunen sind bis zu 90 Prozent möglich. Der Antrag wird beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern gestellt.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, die ihre Radinfrastruktur verbessern wollen. Dazu zählen Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zusammenschlüsse von Gemeinden. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben, die den Alltagsverkehr und den Berufsverkehr mit dem Fahrrad stärken. Auch Kommunen mit geplanten Verbindungen zu Nachbarkommunen können profitieren.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Das Vorhaben muss die Radinfrastruktur verbessern und die Sicherheit erhöhen.
- Es soll zu durchgängigen Radnetzen beitragen.
- Es muss nach anerkannten technischen Regeln geplant und umgesetzt werden.
- Es soll eine eigene Verkehrsbedeutung haben, vor allem für Berufs- oder Alltagsverkehre.
- Es soll ein positives Verlagerungspotenzial vom Kfz auf das Fahrrad haben.
- Es darf nicht ausschließlich touristischen Verkehren dienen.
- Es soll in ein integriertes Verkehrskonzept oder Radverkehrskonzept passen.
- Es muss dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig betrieben und unterhalten werden können.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine Förderung für Vorhaben an Radschnellwegen im Sinne der genannten Regelung.
- Nicht gefördert werden Eigenleistungen, Finanzierungskosten und Verwaltungsausgaben.
- Nicht gefördert werden Ausgaben für Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen.
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
- Thema der Förderung
- Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur
- Radwege, Fahrradstraßen, Radwegebrücken, Abstellanlagen und Maßnahmen für mehr Sicherheit und besseren Verkehrsfluss
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.