Darlehen

Investitionskredit Kommune direkt

Wenn Sie Investitionsvorhaben in die Infrastruktur Ihrer Kommune langfristig finanzieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dem Förderprogramm „Investitionskredit Kommune direkt“ können Kommunen in Baden-Württemberg ihre Infrastruktur langfristig finanzieren. Es handelt sich um ein zinsgünstiges Darlehen. Die L-Bank vergibt die Mittel in Kooperation mit der KfW. Gefördert werden Investitionen in viele Bereiche der kommunalen Infrastruktur, zum Beispiel in Abwasser, Schulen, Kindergärten, Verkehr, Wasserversorgung oder Verwaltungsgebäude. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Das Vorhaben muss in Baden-Württemberg liegen und im aktuellen Haushaltsjahr eingeplant sein. Außerdem müssen die Vorgaben der KfW zu klimaverträglichen Investitionen eingehalten werden. Unter bestimmten Bedingungen können auch Grundstücke mitfinanziert werden, wenn sie zu einem laufenden Vorhaben gehören. Nicht gefördert werden Kassenkredite und Umschuldungen bereits abgeschlossener und vollständig finanzierter Vorhaben.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Städte und Kreise, die große Investitionen in ihre Infrastruktur planen. Auch kommunale Eigenbetriebe und bestimmte kommunale Zweckverbände können sie nutzen. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben mit langfristigem Finanzierungsbedarf. Sie passt vor allem dann, wenn die Investition in Baden-Württemberg umgesetzt wird.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • L-Bank
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Investitionsvorhaben in die kommunale Infrastruktur
    • Vorhaben liegt in Baden-Württemberg
    • Vorhaben ist im aktuellen Haushaltsjahr eingeplant
    • Einhaltung der Mindestanforderungen der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Kassenkredite
    • Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben
  • Anbieter der Förderung
    • L-Bank
  • Thema der Förderung
    • Infrastruktur
    • Mobilität

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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