Zuschuss

Investive Förderung von Familieneinrichtungen

Wenn Sie bauliche oder ausstattende Maßnahmen für Familieneinrichtungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt bauliche und ausstattende Maßnahmen für Familieneinrichtungen in Thüringen. Es gibt einen Zuschuss für Neu- und Erweiterungsbauten, Umbauten, Sanierungen, Modernisierungen sowie für technische und inventarmäßige Ausstattung. Ziel ist eine zeitgemäße Infrastruktur für Angebote rund um Beratung, Bildung und Erholung für Familien. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und die Höhe hängt von Art und Umfang der Maßnahme ab.

Für bauliche Maßnahmen gilt eine Bagatellgrenze von 15.000 Euro brutto. Für technische und inventarmäßige Ausstattung gilt eine Bagatellgrenze von 5.000 Euro. Vorhaben für das Folgejahr müssen vor Planungsbeginn und Antragstellung bis zum 30.09. des laufenden Jahres angemeldet werden. Wenn zur Antragstellung aufgefordert wird, muss der Antrag spätestens 3 Monate vor dem geplanten Baubeginn eingereicht werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Familieneinrichtungen, die bauen, umbauen, sanieren oder ihre Ausstattung verbessern möchten. Dazu gehören vor allem Einrichtungen für Familienhilfe, Familienzentren, Mehrgenerationenhäuser und ähnliche Angebote. Besonders geeignet ist sie für freie gemeinnützige und kommunale Träger. Auch die Einrichtung selbst muss bestimmte rechtliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vorhaben für das Folgejahr müssen bis zum 30.09. des laufenden Jahres angemeldet werden.
    • Nach Aufforderung zur Antragstellung muss der Antrag spätestens 3 Monate vor dem geplanten Baubeginn eingereicht werden.
  • Ansprechpunkt
    • Thüringer Landesverwaltungsamt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige und kommunale Träger.
    • Neu- und Erweiterungsbauten müssen barrierefrei gestaltet werden.
    • Die Einrichtung muss in der Regel im Eigentum des Trägers sein oder es muss ein Erbbaurecht bestehen.
    • Fachliche Vorschriften und behördliche Auflagen müssen beachtet werden.
    • Der kommunale Träger muss an der Förderung beteiligt sein.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben privater gewerblicher Träger werden nicht gefördert.
    • Vorhaben der Bauunterhaltung werden nicht gefördert.
  • Anbieter der Förderung
    • Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
  • Thema der Förderung
    • Investive Maßnahmen für Familieneinrichtungen
    • Bauliche Maßnahmen
    • Technische und inventarmäßige Ausstattung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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