Zuschuss

Justiz (2021–2027)

Das Justiz-Programm bildet die Grundlage für die Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen in der Europäischen Union in den Jahren 2021 bis 2027.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Justiz-Programm fördert die Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen innerhalb der Europäischen Union von 2021 bis 2027. Ziel ist es, einen europäischen Rechtsraum zu schaffen, der auf Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz basiert. Das Programm unterstützt Schulungen für Richter und Rechtspraktiker sowie den Zugang zur Justiz für Bürger und Unternehmen. Es fördert auch die Rechtsstaatlichkeit und den Rechtsschutz, einschließlich elektronischer Verfahren.

Um diese Ziele zu erreichen, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, wie Informationsverbreitung, Schulungen und der Austausch bewährter Verfahren. Die Förderung erfolgt in der Regel als Zuschuss, wobei die Höhe in speziellen Arbeitsprogrammen festgelegt wird. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an Angehörige der Rechtsberufe, Einrichtungen der Rechtspflege sowie nationale, regionale und lokale Behörden. Auch Kandidaten- und Beitrittsländer sowie internationale Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen. Die Zielgruppe umfasst somit sowohl Fachleute im Justizbereich als auch Institutionen, die an der Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit interessiert sind.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: Keine Angaben
  • Ansprechpunkt: Europäische Kommission | European Commission – Justiz und Verbraucher
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Europäischer Mehrwert der Maßnahmen
  • Anbieter der Förderung: Europäische Kommission
  • Thema der Förderung: Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.