Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Mit dieser Förderung können Kommunen in Niedersachsen ein Darlehen für den Ausbau von Breitbandnetzen erhalten. Es geht um Investitionen in glasfaserbasierte passive Netzinfrastruktur. Die Förderung unterstützt Vorhaben in Gebieten, die noch nicht gut mit schnellem Internet versorgt sind. Das Darlehen kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Projektkosten abdecken. Der Antrag soll vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Die Förderung richtet sich an kommunale Investitionen in unterversorgten Gebieten. Gefördert werden nur bestimmte Teile des Netzausbaus, nämlich die passive Netzinfrastruktur. Die Netze müssen für Privat- und Geschäftskunden nutzbar sein. Der Betrieb des Netzes muss durch ein privatwirtschaftliches Unternehmen erfolgen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen in Niedersachsen, die ihr Breitbandnetz ausbauen wollen. Besonders passend ist sie für Vorhaben in Gebieten mit schlechter Internetversorgung. Sie ist auch geeignet, wenn dort in den nächsten drei Jahren kein Ausbau durch private Unternehmen geplant ist. Wichtig ist, dass das Vorhaben die genannten technischen und inhaltlichen Bedingungen erfüllt.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Der Antrag soll vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
- Ansprechpunkt
- Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind Kommunen in Niedersachsen.
- Das Vorhaben muss in einem Gebiet ohne moderne Breitbandnetze stattfinden.
- Die aktuelle Datenübertragungsrate muss unter 30 Megabit pro Sekunde liegen.
- Private Telekommunikationsunternehmen dürfen in den nächsten 3 Jahren keine Erschließungsmaßnahmen planen.
- Die Netze müssen Anschlüsse für Privat- und Geschäftskunden bieten.
- Die Zugangstechnologie muss mindestens Fibre-To-The-Curb oder Fibre-To-The-Building sein.
- Gefördert werden nur passive Netzinfrastrukturkomponenten.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Das Gebiet darf nicht bereits ausreichend mit modernen Breitbandnetzen versorgt sein.
- Es dürfen keine geplanten Erschließungsmaßnahmen privater Telekommunikationsunternehmen in den nächsten 3 Jahren vorliegen.
- Nicht förderfähig sind aktive Netzkomponenten.
- Anbieter der Förderung
- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
- Thema der Förderung
- Ausbau von Breitbandnetzen und glasfaserbasierter passiver Netzinfrastruktur in Niedersachsen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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