Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie in urbanen Räumen umweltschädliche Altlasten sanieren und versiegelte oder mindergenutzte Flächen durch eine ökologische Aufwertung revitalisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm unterstützt Vorhaben in Schleswig-Holstein, mit denen belastete oder wenig genutzte Flächen ökologisch verbessert werden. Es geht darum, Altlasten zu sanieren und Flächen so vorzubereiten, dass sie später sinnvoll und umweltfreundlich genutzt werden können. Gefördert werden zum Beispiel Untersuchungen, Planungen, Sanierungsarbeiten und bestimmte Rückbau- und Entsorgungsleistungen. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie kann bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 200.000 Euro betragen. Der Antrag soll vor Beginn der Maßnahme digital gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kreise, kreisfreie Städte, Städte, Gemeinden, Ämter und amtsfreie Gemeinden in Schleswig-Holstein. Sie passt für Vorhaben, bei denen Flächen ökologisch aufgewertet und Schadstoffe in Boden oder Grundwasser verringert werden sollen. Besonders wichtig ist, dass die geplante Nutzung der Fläche zu mehr biologischer Vielfalt, Klimaanpassung oder Klimaschutz beiträgt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe im Text
  • Ansprechpunkt
    • Investitionsbank Schleswig-Holstein
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Das Vorhaben muss zur ökologischen Aufwertung beitragen.
    • Es muss die biologische Vielfalt und die Klimaanpassung oder den Klimaschutz verbessern.
    • Die Schadstoffbelastung in Boden und Grundwasser soll gesenkt werden.
    • Ein Gutachten zur Grundstückswertermittlung und ein Nachnutzungskonzept müssen vorliegen.
    • Bei Altlastensanierung muss die zuständige Behörde die Sanierung angeordnet oder die Verantwortlichkeit festgestellt haben.
    • Die Fläche muss im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst sein.
    • Ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten ist nötig.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Grundstückserwerb und Nebenkosten für den Grundstückserwerb
    • Investitionen der Nachnutzung
    • Folgekosten, einschließlich Unterhaltungs-, Wartungs- und Betriebskosten
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
  • Thema der Förderung
    • Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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