Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Nachhaltige Stadtentwicklung – nachhaltige städtische Mobilität

Wenn Sie als Gemeinde Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß-, Rad- und öffentlichen Nahverkehrs sowie zum Umbau öffentlicher Räume planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Schleswig-Holstein fördert Projekte für eine nachhaltige städtische Mobilität. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen für Fußverkehr, Radverkehr und öffentlichen Nahverkehr. Auch der Umbau öffentlicher Räume kann gefördert werden. Die Förderung ist ein Zuschuss. Sie unterstützt Vorhaben im Rahmen der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung.

Gefördert werden unter anderem Mobilitätskonzepte, Radverkehrskonzepte und der Ausbau von Wegen und öffentlicher Infrastruktur. Auch Maßnahmen für bessere Verknüpfungen zwischen Verkehrsmitteln und für mehr Barrierefreiheit können dazugehören. Das Ziel ist, Städte lebenswerter, sicherer und umweltfreundlicher zu machen. Die Förderung läuft über ein zweistufiges Antragsverfahren.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Gemeinden sinnvoll, die ihre Mobilität und ihre öffentlichen Räume nachhaltig verbessern wollen. Besonders passend ist sie für Kommunen, die Konzepte erstellen oder konkrete Bauvorhaben umsetzen möchten. Sie richtet sich an Gemeinden in bestimmten zentralen Lagen sowie an umliegende funktionale städtische Gebiete. Wichtig ist, dass die Vorhaben zu einer integrierten Stadtentwicklung passen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Festgelegte Stichtage im Rahmen von Projektaufrufen
  • Ansprechpunkt
    • Investitionsbank Schleswig-Holstein
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben muss zur nachhaltigen Verbesserung von Umweltbedingungen beitragen
    • Verbesserung der Luftqualität sowie Verringerung von Treibhausgas-, Feinstaub- und Lärmemissionen
    • Beitrag zur integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung
    • Bei Mobilitäts- oder Radverkehrskonzepten: integriertes Stadtentwicklungskonzept und Beschluss der kommunalen Selbstverwaltung
    • Bei Bauvorhaben: integriertes Stadtentwicklungskonzept und oder Mobilitäts- oder Radverkehrskonzept, Ableitung des Vorhabens aus dem Konzept, Beteiligung der zuständigen Person für die Interessen von Menschen mit Behinderungen, Beschluss der kommunalen Selbstverwaltung
    • Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Parkkonzepte, Parkhäuser und Tiefgaragen
    • Planungs- und Baukosten für Anlagen der Elektromobilität und sonstige alternative Kraftstoffe
    • Ausgaben für Grunderwerb
    • Betriebs-, Unterhaltungs-, Pflege- und Folgekosten
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
  • Thema der Förderung
    • Nachhaltige Stadtentwicklung
    • nachhaltige städtische Mobilität

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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