Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Hessen fördert bestimmte Umweltschutzmaßnahmen mit Geld aus der Umweltlotterie. Die Förderung ist ein Zuschuss und soll Vorhaben zum Schutz der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen unterstützen. Dazu gehören vor allem Maßnahmen für biologische Vielfalt, Biotopgestaltung, Ökosystemvernetzung und Gewässerschutz.
Gefördert werden zum Beispiel die Schaffung, Wiederherstellung oder Entwicklung von Lebensräumen und Artenhabitaten. Auch Grunderwerb, bestimmte Sachausgaben, Planungskosten, Druckkosten, Honorare und Erfolgskontrollen können dazugehören. In einigen Fällen sind auch Eigenarbeitsleistungen von gemeinnützigen Vereinen möglich. Die Förderung kann bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, für bestimmte Verbände sogar bis zu 90 Prozent.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Es gibt außerdem feste Höchstbeträge und eine Mindestfördersumme. Die Maßnahme muss in Hessen stattfinden und bestimmte fachliche Voraussetzungen erfüllen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Menschen, Vereine, Verbände und andere Träger, die in Hessen konkrete Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen planen. Besonders passend ist sie für Vorhaben im Bereich Arten-, Biotop- und Gewässerschutz. Auch Landschaftspflegeverbände und Naturschutzvereinigungen können profitieren. Für bestimmte Vorhaben sind fachliche Nachweise nötig.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
- Ansprechpunkt
- Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Das Vorhaben muss in Hessen durchgeführt werden.
- Bei Maßnahmen für biologische Vielfalt muss die Art oder der Lebensraum in der Hessen-Liste der Arten und Lebensräume enthalten sein.
- Für bestimmte Vorhaben müssen fachplanerische Aussagen oder fachliche Expertisen vorgelegt werden.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine Förderung für Maßnahmen aufgrund eines Bewirtschaftungsplans nach § 5 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz.
- Keine Förderung für weitere Maßnahmen, für die eine rechtliche Verpflichtung des Landes Hessen besteht.
- Anbieter der Förderung
- Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
- Thema der Förderung
- Umweltschutz
- Naturschutz
- biologische Vielfalt
- Biotopgestaltung
- Ökosystemvernetzung
- Gewässerschutz
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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