Zuschuss

Messepräsentationen

Wenn Sie als niedersächsisches Unternehmen an einer internationalen Messe im In- oder Ausland teilnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Niedersachsen unterstützt Unternehmen bei Messepräsentationen. Die Förderung hilft dabei, Produkte und Leistungen auf Messen und Ausstellungen im In- und Ausland zu zeigen. Es gibt die Förderung als Zuschuss.

Gefördert werden je nach Fall Gemeinschaftsstände oder Einzelstände. Das gilt für Messen in Deutschland und für Messen im Ausland. Für Inlandsmessen und Auslandsmessen gelten unterschiedliche Regeln und Höchstbeträge. Bei Inlandsmessen ist ein Einzelstand nur möglich, wenn das Wirtschaftsministerium nicht mit einem Gemeinschaftsstand vertreten ist. Bei Inlandsmessen muss ein Unternehmen bei einem Einzelstand zum ersten Mal teilnehmen.

Die Förderung soll die Absatzbemühungen von Unternehmen stärken. Anträge für Gemeinschaftsstände laufen über die Organisatorinnen und Organisatoren der Messe. Anträge für Einzelstände im Ausland werden über das Kundenportal der NBank gestellt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für niedersächsische Unternehmen, die auf Messen neue Kundinnen und Kunden erreichen möchten. Sie passt auch für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen. Besonders interessant ist sie für Betriebe, die sich auf internationalen Messen präsentieren wollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
    • Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe
    • Teilnahme an einer internationalen Messe im In- oder Ausland
    • Je nach Fall Teilnahme über Gemeinschaftsstand oder Einzelstand
    • Bei Inlandsmessen auf einem Einzelstand nur bei erstmaliger Teilnahme
    • Bei Gemeinschaftsständen mindestens 10 niedersächsische Unternehmen
    • Messe soll normalerweise im AUMA-Katalog verzeichnet sein
    • Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell müssen nachgewiesen werden
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Gemeinschaftsstände dürfen nicht von oder im Auftrag der öffentlichen Hand organisiert sein, wenn es um Stände anderer Anbieterinnen und Anbieter geht
    • Für einen Einzelstand gibt es bei Inlandsmessen nur eine Förderung
    • Für Auslandsmessen ist nur eine Messebeteiligung pro Kalenderjahr förderfähig
    • Eine bestimmte Messe kann grundsätzlich nur zweimal gefördert werden
  • Anbieter der Förderung
    • Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
  • Thema der Förderung
    • Messen und Ausstellungen
    • Außenwirtschaft

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.