Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Der Freistaat Sachsen unterstützt Maßnahmen, die den Katastrophenschutz stärken. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Gefördert werden zum Beispiel die Unterbringung und Unterhaltung von Ausstattung, die Übernahme der Trägerschaft von Katastrophenschutzeinheiten, Werbung und Ausbildung für Helfende sowie deren Unterbringung. Auch die Beschaffung von Ausstattung, Nachwuchsarbeit, Schülersanitätsdienst, der Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder CE und der Bau oder Umbau von Gebäuden können gefördert werden.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art des Vorhabens ab. Anträge müssen über die zuständige untere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht werden. Für manche Vorhaben gelten besondere Fristen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Organisationen und Stellen, die im Katastrophenschutz mitwirken. Dazu gehören private Hilfsorganisationen, Träger von Katastrophenschutzeinheiten und der Medizinischen Task Force sowie Landkreise, kreisfreie Städte und Rettungszweckverbände. Sie ist besonders passend, wenn Ausstattung, Ausbildung, Nachwuchsarbeit oder Gebäude für den Katastrophenschutz geplant sind.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis 30.11. für das folgende Jahr
- für den Erwerb von Fahrerlaubnissen bis 31.3. des Haushaltsjahres
- für Gebäude bis 31.3. für das folgende Jahr
- Ansprechpunkt
- Landesdirektion Sachsen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antrag über die zuständige untere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde
- Überlassungsvereinbarung bei Unterbringung und Unterhaltung von Ausstattung
- Ausstattungsgegenstände müssen in der Liste des Staatsministeriums des Innern enthalten sein
- Nachwuchsarbeit muss sich am Katastrophenschutz orientieren und altersgerecht sein
- für Fahrerlaubnis der Klasse C oder CE muss ein Bedarf bestehen und die Person muss bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B haben
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine gesicherte Angabe
- Anbieter der Förderung
- Sächsisches Staatsministerium des Innern
- Thema der Förderung
- Mitwirkung im Katastrophenschutz
- Stärkung des Katastrophenschutzes
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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